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Steuern Aktuell

Finanzministerin Birgit Diezel:

"Fahrzeugschein nur noch gegen Einzugsermächtigung"

„Hohe Steuerrückstände zwingen zu neuen Maßnahmen“

Erfurt/TFM. Ab dem 1. April werden die Thüringer Zulassungsstellen Fahrzeuge nur noch dann neu zulassen, wenn der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerschulden hat, kündigte Thüringens Finanzministerin Birgit Diezel an. Außerdem müsse künftig jeder neue Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für seine KFZ – Steuer abgeben. Diese Maßnahmen seien notwendig, weil sich die Rückstände bei der KFZ – Steuer allein im Jahr 2004 auf rund 13,1 Millionen Euro belaufen hätten. Mehr als 1 Million Euro davon habe man als Steuerausfälle verbuchen müssen. Diese Situation sei im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlern nicht länger hinnehmbar, so Diezel. „Wir müssen den anwachsenden Rückständen bei der KFZ – Steuer entgegen wirken“.

Die Zahlungsmöglichkeit durch Einzugsermächtigung werde bei der KFZ – Steuer bereits von jedem dritten Thüringer Fahrzeughalter genutzt, erläuterte Diezel. Zukünftig sei diese Zahlungsart bei Neuzulassungen verpflichtend. Ausnahmen von dieser Regel seien allerdings für diejenigen möglich, die über kein eigenes Konto verfügten, so die Ministerin weiter. Im Übrigen profitierten auch die Fahrzeughalter von dem neuen Verfahren. Denn die Zahlung der KFZ – Steuer erfolge kostenfrei, pünktlich und reibungslos. Säumniszuschläge und eventuelle weitere Kosten würden vermieden.

Bei der Rückstandsprüfung für die Zulassung gehe es ausschließlich um KFZ – Steuerschulden, betonte Diezel. Das verpflichtende Lastschriftverfahren führe außerdem zu einer Kostensenkung in der Finanzverwaltung. Denn gerade die Bearbeitung von Rückstandsfällen habe in der Vergangenheit einen hohen Personaleinsatz erfordert. Im Übrigen hätten bereits einige andere Länder wie Hessen, Bayern und Niedersachsen ähnliche Verfahren erfolgreich eingeführt, so die Ministerin abschließend.

Vordrucke für die Einzugsermächtigung und ein Merkblatt mit allen Informationen für Fahrzeughalter werden in den Zulassungsstellen, den Finanzämtern sowie hier im Internet bereit gestellt.

Download-Icon Vordruck für die Einzugsermächtigung als pdf-Datei.
Größe: 21449 Bytes

Download-Icon Merkblatt mit allen Informationen für Fahrzeughalter als pdf-Datei.
Größe: 26217 Bytes

Download-Icon Thüringer Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (ThürKraftStMVO) als pdf-Datei.
Größe: 1498146 Bytes