Freistaat Thüringen Thüringer Finanzministerium

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Bericht an den Stabilitätsrat für das Jahr 2011

Thüringen erfüllt Anforderungen - Weitere Konsolidierung erforderlich

Das Kabinett hat am 20.09.2011 den Stabilitätsbericht 2011 beschlossen. Darin wird die derzeitige Haushaltssituation des Freistaats beschrieben und im Kontext mit den Daten der anderen Länder verglichen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass momentan keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage im Freistaat bestehen.

Nichts desto trotz zeigt die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung die veränderten Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre auf. Bis zum Jahr 2020 wird von einem Rückgang der Einnahmen um 2 Mrd. EUR auf dann nur noch 7,5 Mrd. EUR ausgegangen. Insgesamt bedeutet dies weitere Anstrengungen für die kommenden Jahre.

Ziel der jährlichen Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder ist es, den Weg zur Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz im Jahr 2020 zu begleiten. Gleichzeitig fungieren die Stabilitätsberichte, die im Frühjahr und Herbst jedes Jahres vorgelegt werden, als gemeinsames Frühwarnsystem zur Haushaltsüberwachung. Eventuelle Haushaltsnotlagen sollen so frühzeitig erkannt und entsprechend gegengesteuert werden.

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Nähere Informationen finden Sie unter www.stabilitaetsrat.de:

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