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IuK

Richtlinie für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der Thüringer Landesverwaltung (IuK-Richtlinie)

1 Vorwort

Die IT-Richtline vom 12.02.1992 (StAnz.Nr. 19/1993 S. 722-724) ist nicht mehr in Kraft¹. Mit Kabinettsbeschluss vom 17.07.07 zur Einrichtung einer IuK-Leitstelle wurde die Richtlinie als mitgeltendes Dokument verabschiedet.

Mit der Einrichtung der IuK-Leitstelle tritt die IuK-Richtlinie aufbauend auf der vormaligen IT-Richtlinie in Kraft.

Zu den wesentlichen Teilen der neuen IuK-Richtlinie gehören

  • die Einrichtung einer Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Leitstelle),
  • die Führung der IuK-Landesstrategie,
  • die Aufstellung und jährliche Fortschreibung eines Masterplans eGovernment,
  • die Aufstellung und jährliche Fortschreibung eines IuK-Gesamtplanes der Landesverwaltung,
  • die Aufstellung und jährliche Fortschreibung von IuK-Ressortplänen,
  • die jährliche Konsolidierung der IuK-Ressortpläne und Ableitung von zentral abzuwickelnden Vorhaben und zentral zu bewirtschaftenden Mitteln,
  • die Festlegung und jährliche Fortschreibung eines verbindlichen Warenkorbs für IuK-Produkte und IuK-Dienstleistungen,
  • die Aufstellung und kontinuierliche Verbesserung eines Qualitätsmanagementsystems,
  • das Controlling der IuK-Vorhaben, der Projekte und des IuK-Einsatzes,
  • die jährliche Erstellung eines IuK-Berichtes.
Stand 17.07.2007

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¹ Auskunft der Stabsstelle Deregulierung, Rechtsvereinfachung, Rechtsfolgenabschätzung in der Abteilung 3 des TJM vom 28.02.2007

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