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Medieninformation 

Finanzminister Wolfgang Voß:

Haushalt 2012 muss mit Umsicht vollzogen werden

Reserve als Vorsichtsmaßnahme ist angemessen

Finanzminister Wolfgang Voß hält die Bewirtschaftungsreserve für den laufenden Haushalt weiterhin für erforderlich. „Wir haben schon seit Ende Dezember 2011 ernstzunehmende Anzeichen, dass sich das wirtschaftliche Wachstum abschwächt und damit auch der Landeshaushalt 2012 in Form von Steuermindereinnahmen betroffen sein könnte“, sagt der Minister.

Betrachtet man die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts in den letzten Quartalen 2011, wird ein Trend nach unten sichtbar. Während das BIP im dritten Quartal 2011 noch um 0,5 Prozent angestiegen ist, fiel es nach Prognosen des DIW im Dezember in die Minuszone (-0,2%).

Die Steuerschätzung, auf deren Grundlage der Thüringer Haushalt 2012 geplant wurde, geht allerdings von einem Wachstum in Höhe von 0,8 Prozent aus. Der Bund rechnet aktuell noch mit 0,7 Prozent in diesem Jahr. Die Spannweite der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute geht von 0,3 % bis 0,6 %.

Noch klarer wird die Lage bei der Betrachtung der notwendigen Einnahmeentwicklung (Steuern, Länderfinanzausgleich, Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen). „Wenn wir den Haushalt – wie geplant – vollziehen wollen, benötigen wir rund 200 Millionen Euro mehr in der Kasse, als wir im Jahr 2011 (Ist) hatten“, so Voß. Das bedeute, dass im Jahr 2012 ein Einnahmewachstum von 3,5 Prozent notwendig ist und dies geht nur mit weiterhin guter Wirtschaftslage. „Die Steuerentwicklung läuft der Wirtschaftsentwicklung immer etwas hinterher, deshalb darf man sich nicht blenden lassen, wenn wie im Dezember ein großes Steuerplus verkündet wird“, appelliert Voß. Das Wachstum sei abgebremst, aber nicht abgebrochen.

All dies ist Veranlassung, den Haushalt 2012 vorsichtig zu fahren, daher zunächst die Freigabe von 80 Prozent der disponiblen Mittel als Vorsichtsmaßnahme bis zur Mai-Steuerschätzung. Die Ressorts wurden aufgefordert, dies in ihren Einzelhaushalten auch bspw. durch Umschichtungen zu organisieren. Ausgenommen sind grundsätzlich alle Mittel, die durch Rechtsverpflichtungen, EU- oder Bund-Länderprogramm sowie durch den kommunalen Finanzausgleich und institutionelle Förderung gebunden sind. „Unser Haushalt enthält keine Ermächtigung zur Schuldenaufnahme und deshalb ist diese Maßnahme wichtig“, so Finanzminister Voß.