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Medieninformation 

Finanzminister Wolfgang Voß:

Schuldenbremse und stabiles finanzielles Fundament erfordert konsequente Konsolidierung

„Eine Schuldenbremse und ein mit ihr einhergehendes stabiles finanzielles Fundament gibt es nicht zum Nulltarif, sondern erfordert konsequente Konsolidierungsanstrengungen“, sagte Finanzminister Wolfgang Voß anlässlich der Landtagsdebatte zu einer geforderten Verfassungsänderung. Es genüge nicht, allein das Symbol einer Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, sondern man müsse gleichzeitig darlegen, dass dies mit einer Rückführung von Ausgaben und einer Reduzierung von Standards verbunden ist. Der Finanzminister begrüßte die aktuelle Debatte, denn sie stelle eines der Kernthemen der aktuellen Politik ins Zentrum.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ab 2020 sei ein klarer Schlussstrich unter die ausufernde Staatsverschuldung und darauf müsse sich jedes Land auch vorbereiten. „Sie ist zugleich eine Notbremse“, betonte Voß und weiter: „Denn die hohen Schulden belasten die öffentlichen Haushalte schon heute mit immensen Zinszahlungen – Geld, das für andere wichtige gesellschaftliche Aufgaben fehlt.“

Jeder Thüringer trage heute eine Schuldenlast von rund 7.200 Euro. Hierfür zahle das Land in diesem Jahr rund 670 Millionen Euro Zinsen und das bei einem niedrigen Zinsniveau. „Allein deshalb müssen wir umdenken und zwar aus eigener Einsicht, nicht weil das Grundgesetz es vorgibt“, sagte Voß.

Es müsse gelingen, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Zukunft wirksam zu begrenzen, um den nachfolgenden Generationen notwendige Spielräume zur Ausgestaltung ihrer Gesellschaft erhalten zu können. „Das ist auch in Thüringen eine Frage der finanzpolitischen Vernunft, aber auch eine Wertfrage zwischen den Generationen“, so der Finanzminister.