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Medieninformation 

Finanzministerium:

Ministerin Marion Walsmann gratuliert 25 Aspiranten zur Bestellung als Steuerberater/in

Finanzministerin Marion Walsmann gratuliert heute im Ergebnis der Steuerberaterprüfung 2009 den von der Steuerberaterkammer Thüringen bestellten 25 neuen Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Thüringen und wünscht viel Erfolg für das weitere Berufsleben. „Steuerberater sind als Ratgeber für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sehr wichtig, da das Steuerrecht für viele zu komplex und schwierig ist. Darüber hinaus erleichtern sie durch ihre professionelle Fertigung von Steuererklärungen und durch klare Buchführung auch die Arbeit der Finanzverwaltung“, sagt die Thüringer Finanzministerin.

Die Übergabe findet heute um 15.00 Uhr im Hotel am Schlosspark, Lindenauallee 20 in Gotha statt.

Medienvertreter/innen sind herzlich willkommen.

Insgesamt hatten 52 Bewerberinnen und Bewerber aus Thüringen den Abschluss angestrebt. Die sehr anspruchsvolle schriftliche und mündliche Prüfung konnten insgesamt aber nur etwa 57 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen. „Dieses Ergebnis zeigt, dass sich die Ausbildung auf hohem Niveau bewegt und ein Steuerberater über ein fundiertes umfassendes Wissen verfügen muss“, so die Ministerin.

Sie dankt vor allem der Thüringer Steuerberaterkammer, die nun zum ersten Mal für die Organisation der Prüfung zuständig war. In den Jahren zuvor haben das Thüringer Finanzministerium beziehungsweise die Landesfinanzdirektion diese Prüfung organisiert. „Die Steuerberaterkammer hat die Aufgabe mit Bravour bewältigt und ist den gestellten Anforderungen umfassend gerecht geworden“, so Walsmann.

Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung, die vom Thüringer Finanzministerium jährlich einmal angesetzt wird. Die Abnahme der Prüfung ist Aufgabe der Prüfungsausschüsse beim Thüringer Finanzministerium. Wer sie absolvieren möchte, muss bereits ein kaufmännisches oder juristisches Hochschulstudium bzw. eine gleichwertige Berufsausbildung und zusätzlich eine entsprechende Berufspraxis auf dem Gebiet des Steuerrechts absolviert haben.
Die Bewerberinnen und Bewerber bereiten sich individuell auf die Prüfung vor. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, bei dem drei Klausuren geschrieben werden und aus einem mündlichen Abschnitt, der pro Teilnehmer maximal 90 Minuten dauert. Durchschnittlich besteht nur jeder zweite die Steuerberaterprüfung.