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Medieninformation 

Finanzministerin Marion Walsmann:

"Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Steuerfahnder deckten Steuerbetrug von rund 19 Millionen Euro auf

Thüringer Steuerfahnder deckten im Jahr 2009 Steuerhinterziehungen in Höhe von rund 19 Millionen Euro auf. Insgesamt wurden in den vier Steuerfahndungsstellen Gera, Erfurt, Suhl und Mühlhausen 2440 Anzeigen bearbeitet und 443 Fahndungsprüfungen durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden 1.131 Strafverfahren wegen steuerlicher Delikte sowie 123 Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Betrug am Gemeinwesen“, sagt Finanzministerin Marion Walsmann und weiter: „Wer seine Steuern nicht freiwillig in die Gemeinschaft einbringt, muss immer damit rechnen, dass die Straftat aufgedeckt wird und er auch strafrechtliche Konsequenzen zu spüren bekommt.“

Durch die Tätigkeit der Steuerfahnder sowie die Arbeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen wurden deshalb 2009 Geldstrafen in Höhe von 447.197 Euro und 98.116 Euro Geldbußen festgesetzt. Durch die Justiz wurden wegen steuerlicher Delikte Freiheitsstrafen von insgesamt 13 Jahren und zwei Monaten verhängt sowie 691 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage erteilt. Und das, obwohl es die so genannte Selbstanzeige gibt, die Steuersündern Straffreiheit ermöglicht, wenn sie sich selbst beim Finanzamt anzeigen und ihre Steuerschulden begleichen.

„Die strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur in einem bestimmten Zeitrahmen möglich. Steht der Steuerfahnder oder der Betriebsprüfer bereits vor der Tür, dann besteht diese Chance nicht mehr“, so die Ministerin.

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter nehmen bei Steuerdelikten die Rechte und Pflichten wahr, die einer Staatsanwaltschaft entsprechen. Die Steuerfahndung versteht sich dagegen als Kriminalpolizei der Finanzbehörden und arbeitet mit hochmodernen Ermittlungsmethoden. So gibt es beispielsweise die so genannten IT-Fahnder, die durch technisches Know-How auch längst auf der Festplatte gelöschte Mails oder Depotauszüge wieder rekonstruieren können. Darüber hinaus dürfen Steuerfahnder mit richterlicher Anordnung, Hausdurchsuchungen durchführen und Gegenstände beschlagnahmen. In Thüringen gibt es rund 50 Steuerfahnder.