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Begründet 1547 mit der Errichtung der Residenz der ernestinischen Linie des Hauses Wettin in Weimar. Seitdem Entstehung von zwei Archivkörpern durch Zusammenfassung der bisherigen archivalischen Überlieferung der ernestinischen Regierungen und ihrer Vorgänger zum Gemeinschaftlichen Hauptarchiv des Sachsen-Ernestinischen Gesamthauses (Ernestinisches Gesamtarchiv) und die Neubildung des Zentralarchivs des ernestinischen Herzogtums Sachsen-Weimar, zuletzt als Geheimes Haupt- und Staatsarchiv des Großherzogtums, nach Aufhebung der Monarchie (1918) des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach. 1865 trat als dritter Archivkörper das Großherzogliche Hausarchiv hinzu.
Nach der Gründung des Landes Thüringen (1920) wurden die bisherigen Archive ab 1923 zum Thüringischen Staatsarchiv vereinigt, das ab 1926 mit der Direktion aller Staatsarchive (Arnstadt, Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen) verbunden war und als solches das Hauptarchiv des Landes bildete. Seit 1951 führte es die Bezeichnung Thüringisches Landeshauptarchiv (mit unterstellen Landesarchiven Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen). In der Archivorganisation der DDR war es ab 1965 Staatsarchiv für den Bezirk Erfurt (mit unterstellten Historischen Staatsarchiven bzw. Außenstellen Altenburg, Gotha, Greiz) und firmiert nach der Neugründung des Freistaates seit 1991 als Thüringisches Hauptstaatsarchiv.
Für die Zeit vor 1918 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf die alte Landgrafschaft Thüringen (bis 1247), das wettinische Kurfürstentum Sachsen (bis 1547) und zuletzt auf das ernestinische Herzogtum bzw. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv in Weimar das Landeshauptarchiv, das auf der Grundlage der Thüringischen Archivordnung von 1932 für alle zentralen thüringischen Landesbehörden sowie für nachgeordnete Einrichtungen in den Städten Jena und Weimar und den Landkreisen Stadtroda und Weimar zuständig war. Nach der Auflösung des Landes (1952) war es nur noch zuständig für die bezirklichen Verwaltungseinrichtungen und Staatsbetriebe des Bezirkes Erfurt (bis 1990).
Im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) erstreckt sich die funktionale Zuständigkeit des Hauptstaatsarchivs auf die obersten und oberen Landesbehörden, für deren nachgeordnete Behörden und auch solche des Bundes örtlich nur auf das Gebiet der Städte Erfurt, Jena und Weimar sowie der Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis (Verwaltungssitz Sondershausen); Sömmerda und Weimarer Land (Verwaltungssitz Apolda).
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Vom August 2009 bis zum Jahr 2013 wird der an den Lesesaal im Archivgebäude Marstall angrenzende Gebäudeflügel umfassend saniert. Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs sowie vor allem erheblicher Baulärm sind leider nicht zu vermeiden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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