Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Die Thüringischen Staatsarchive

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Dienstbibliothek

Die Vorlage von Bibliotheksgut - abgesehen vom Freihandapparat – erfolgt auf Grund des besonderen Charakters der Einrichtung in der Regel frühestens 2 Arbeitstage nach der Bestellung. Es wird deshalb empfohlen, nach Möglichkeit zuerst auf die Buchbestände in den öffentlichen Bibliotheken zurückzugreifen.


Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April 1992 (GVBl. 10/1992, S. 139-143), der Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive (Thüringer Archiv-Benutzungsordnung) vom 26. Februar 1993 (GVBl. 11/1993, S. 225-227), des Thüringer Bibliotheksgesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. 8/2008, S. 243) und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (ThürVwKostOMWK) vom 10.11.2008 (GVBl. 12/2008).
 
 
 
 

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