Inhalt
Benutzung
Öffnungszeiten
| Montag - Mittwoch | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Benutzung nur nach telefonischer Voranmeldung in der zuständigen Abteilung
| Abt. für ältere Bestände | 0 36 43 / 87 19 83 15 |
| Abt. für neuere Bestände | 0 36 43 / 87 01 07 |
Lesesaalordnung
- Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer
Archivgesetzes vom 23. April 1992 (GVBl. 10/1992, S. 139-143), der
Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive
(Thüringer Archiv-Benutzungsordnung) vom 26. Februar 1993 (GVBl. 11/1993,
S. 225-227) und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des
Kultusministerium vom 10. November 2008 (GVBl. 12/2008, S. 426-434).
- Die Ordnung im Lesesaal ist einzuhalten. Den Anweisungen der Aufsicht
(Benutzerdienst) ist Folge zu leisten. Garderobe, Taschen und Behältnisse
für technische Geräte (z. B. Laptop) dürfen nicht an den
Arbeitsplatz mitgenommen werden. Sie sind an den dafür vorgesehenen
Örtlichkeiten während des Benutzungstages aufzubewahren. Eine
Haftungspflicht durch das Archiv besteht nicht.
- Der Einsatz von Technik (insbesondere Kameras, Scanner, Laptops mit
entsprechender Ausstattung, Mobiltelefone u. Ä.) zur Erstellung von
Aufnahmen von Archivgut ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Die Verwendung von Klebemitteln, Scheren u. Ä. ist im Lesesaal
nicht gestattet. Für Essen, Trinken, den Verzehr von
Süßigkeiten sowie die Einnahme von Medikamenten u. Ä. steht der
Pausenraum zur Verfügung.
- In allen Archivgebäuden herrscht Rauchverbot.
- Benutzungszeiten: Montag - Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Eine Voranmeldung für die Benutzung des Archivs ist notwendig,
da ein Arbeitsplatz auf Grund der begrenzten Anzahl nur nach Vorabsprache
garantiert werden kann.
- Abteilung für ältere Behördenbestände (vor 1920)
im Archivgebäude Beethovenplatz: Archivalienbestellungen sind um 9.00 Uhr,
11.00 Uhr und 14.00 Uhr, donnerstags zusätzlich um 16.00 Uhr
mög-lich. Bis zur Vorlage der Archivalien ist eine Wartezeit von
mindestens 3 Stunden einzuplanen. Es ist zu beachten, dass ihre Vorbereitung
längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Abteilung für neuere
Behördenbestände (ab 1920) im Archivgebäude Marstall: Aus
konservatori-schen Gründen erfolgt die Vorlage von Archivalien
frühestens am nächsten Benutzertag nach der Bestellung. Es ist zu
beachten, dass ihre Vorbereitung längere Zeit in Anspruch nehmen
kann.
- Die Anforderung von Archivalien erfolgt für jede Einheit einzeln
auf einem Bestellzettel. Auf die korrekte Angabe der Signaturen ist zu achten.
Bei Unklarheiten berät die Aufsicht.
- Im Lesesaal werden nicht mehr als zehn vorbereitete Archivalien pro
Benutzertag vorgelegt. Eine Eintragung in das den Archivalien beigefügte
Benutzerblatt ist freiwillig. Die benutzten Archivalien sind der Aufsicht
persönlich zurückzugeben.
- Bei verfilmten Beständen erfolgt nur die Vorlage eines
Benutzerfilmes, der am gleichen Tag bei der Aufsicht wieder abzugeben
ist.
- Wird die Benutzung nicht am gleichen Tag beendet, können maximal
zehn Archivalien für vier Wo-chen bei der Aufsicht in den dafür
vorgesehenen Behältnissen deponiert werden.
- Werden Archivalien oder Filme durch das Verschulden des Benutzers
beschädigt, so ist dieser ver-pflichtet, dem Archiv die Restaurierungs-,
Konservierungs- oder Herstellungskosten zu erstatten.
- Die Benutzung der aus der Handbibliothek entnommenen Bücher im
Lesesaal ist möglich. Die Bü-cher sind am gleichen Tag an die
Aufsicht zurückzugeben.
- Reproduktionsarbeiten werden in der hauseigenen Fotowerkstatt
ausgeführt. Für die Anfertigung von Reader-Printer-Kopien in
Selbstbedienung stehen im Lesesaal Arbeitsplätze zur Verfügung. Die
Kopien sind mit einem eindeutig ausgefüllten Reproduktionsauftrag der
Aufsicht zur Kontrolle und Berechnung vorzulegen.
- Die benutzen Quellen sind entsprechend der Zitiervorschrift (siehe
Anlage) des Archivs anzugeben. Bei Unklarheiten gibt die Aufsicht
Auskunft.
- Die im Benutzerbereich bereitgestellten EDV-Arbeitsplätze
können zur Erlangung archivischer, bibliografischer und wissenschaftlicher
Informationen genutzt werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, dabei die
gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu
beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige Informationen weder
zu nutzen noch zu verbreiten. Weiter ist er verpflichtet, keine Dateien und
Programme des Archivs oder Dritter zu manipulieren und keine geschützten
Daten zu nutzen.
Dem Benutzer ist es nicht gestattet,
- die Programme und Dateien sowie die Systemeinstellung und
Netzkonfiguration zu ändern,
- Programme oder Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder
aus dem Netz herunter zu laden und auf die Datenträger der
EDV-Arbeitsplätze zu installieren oder zu kopieren,
- -technische Störungen selbständig zu beheben.
Das Archiv haftet nicht für
- Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der
EDV-Arbeitsplätze,
- Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und
Internetdienstleistern,
- die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm
benutzten Medien und Dienste entstehen,
- Schäden, die dem Benutzer durch die Nutzung der
EDV-Arbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder anderen
Medienträgern entstehen,
- Schäden, die dem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter
aufgrund des unzureichenden Da-tenschutzes im Internet entstehen,
- für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten
Hard- und Software,
- für die Verfügbarkeit der an den EDV-Arbeitsplätzen
zugänglichen Medien, Informationen und Dienste.
Weimar, den 13. Januar 2010
Dr. Bernhard Post
Ltd. Archivdirektor