Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Die Thüringischen Staatsarchive

Inhalt

Benutzung

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

 

Hausordnung des Thüringischen Staatsarchivs Gotha

gem. § 5 Abs. 2 Thür. Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive vom 26. 2.1993 (GVBl 1993 S. 226)

 
 
 
1.        Der Benutzersaal ist montags bis mittwochs 8.00-16.00 Uhr und donnerstags 8.00-18.00 geöffnet.
 
2.         Wir bitten den Benutzersaal nur ohne Mäntel, Taschen u.ä. zu betreten. Für diese   Gegenstände stehen verschließbare Schränke im Vorraum des Benutzersaales zur     Verfügung. Für die in den Schränken verwahrten Gegenstände, insbesondere          Wertgegenstände, haftet das Archiv nicht. Die Schränke müssen bei Schluss der Benutzung, spätestens abends geräumt werden.
 
3.         Findhilfsmittel werden durch den Benutzerdienst vorgelegt.
 
4.         Die Archivalien sind, mit den dafür vorgesehenen Bestellzetteln beim Benutzerdienst zu bestellen. Für jede Archivalieneinheit ist ein separater Bestellzettel auszufüllen.
 
5.         Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass mehr als 5 Archivalieneinheiten zugleich vorgelegt werden. Mit einer Wartefrist ist zu rechnen. Zwischen 12 Uhr und 13.30 Uhr werden keine Archivalien ausgehoben und es besteht nur eine eingeschränkte Beratungsmöglichkeit.
Sind dem Benutzer Signaturen bereits bekannt, so können Bestellungen schriftlich oder telefonisch einige Tage vorher aufgegeben werden.
 
6.         Archivalien sind wertvolles Kulturgut und daher pfleglich zu behandeln; auf § 5 Abs. 4 der genannten Benutzungsordnung wird nachdrücklich verwiesen. Es ist untersagt Veränderungen jeglicher Art an den Archivalien vorzunehmen. Werden Urkunden oder Pläne sowie sonstige wertvolle Archivalien benutzt, so dürfen für Schreibarbeiten nur Bleistifte verwendet werden und Handschuhe werden ggf. vom Benutzerdienst ausgegeben.
 
7.         Besonders wertvolle oder gefährdete Dokumente werden ggf. nur als Kopie oder als Film mit einem Filmlesegerät zur Benutzung vorgelegt. Sind weder Kopie noch Film von dem Dokument vorhanden, kann die Vorlage aus konservatorischen Gründen auch verweigert werden.
 
8.         Es ist untersagt, Archivalien aus dem Benutzersaal zu entfernen. Bei längerer Unterbrechung ist das Archivale wieder zu schließen (Band oder Akte) oder zu verpacken (Urkunde).
 
9.         Die Druckwerke aus der Freihandbibliothek im Lesesaal stehen den Benutzern zur Verfügung, wir bitten, nach Benutzung die Bücher wieder an den Fundort zurückzustellen. Weitere Bücher können am PC-Rechercheplatz im Foyer auf der Homepage des Staatarchivs Gotha unter „Onlinefindbücher“ ermittelt und wie Akten bei der Lesesaalauskunft bestellt werden.
 
10.       Bei Rückgabe der Archivalien bitten wir den Benutzer anzugeben, ob er die Archivalien weiter benötigt; ist eine weitere Benutzung innerhalb der nächsten zwei Wochen beabsichtigt, können die Archivalien weiter bereitgehalten werden.
 
11.       Der Einsatz von Technik (insbesondere Kameras, Scannern, Laptops mit entsprechender Ausstattung, Mobiltelefone u. Ä.) zur Erstellung von Aufnahmen von Archivgut ist nicht gestattet
 
12.       Es ist untersagt, im Benutzersaal Mobiltelefone zu benutzen(diese sind stumm zu schalten), zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Im Vorraum des Benutzersaals ist ein Tisch aufgestellt, an dem Speisen oder Getränke eingenommen werden können. Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
 
13.       Im Benutzersaal ist jeder Lärm, insbesondere durch Gespräche, zu vermeiden.
 
14.       Ein Rechtsanspruch auf Kopien besteht nicht. Bitte nehmen Sie dazu das gesonderte Informationsblatt zur Kenntnis.
 
15.       Für die Benutzung des Recherche-PC im Foyer gilt gesondert beigefügtes Informationsblatt.
 
 
Im Übrigen gelten unbeschadet der Regelungen dieser Hausordnung das Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivalien vom 23. April 1992 (GVBl S. 139 ff) und die Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive vom 26. Febr. 1993 (GVBl S. 225 ff.). Beide werden dem Benutzer vor dem Ausfüllen des Benutzungsantrags zusammen mit dieser Hausordnung und der Preisliste für Reproduktionsaufträge vorgelegt.
 
 
 
 
Gotha, 5. Januar 2010
 
 
Lutz Schilling
Direktor des ThStAGotha
 
 
 Informationsblatt zur Anfertigung von Kopien  Staatsarchiv Gotha
 
Nach § l Abs. 4 in Verbindung mit § 7 der Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive vom 26. Februar 1993 (GVB1. 11/93) kann die Benutzung durch die Abgabe von Kopien ergänzt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Reproduktion von Archivgut ist eine freiwillige Dienstleistung, die im Rahmen der sonstigen gesetzlichen Pflichtaufgaben, je nach Arbeitsanfall, auch nur eingeschränkt angeboten werden kann. Des Weiteren dürfen Reproduktionen von Archivgut grundsätzlich nur hergestellt werden, soweit eine Gefährdung oder Schädigung ausgeschlossen werden kann und keine Schutzfristen gelten (ausgenommen anonymisierte Dokumente).
Aus diesen Regelungen ergibt sich:
1.      Kopien werden nur Ergänzungsweise, in der Regel für Ausstellungszwecke, als Rechtsnachweise in juristischen Verfahren oder als Vorlage für Veröffentlichungen (Editionen oder Anlagen zu wiss. Arbeiten), gefertigt. Dies bedeutet, dass Archivalien grundsätzlich im Archiv zu benutzen, vom Benutzer u.a. durch Anfertigung von Auszügen (Exzerpten), (Teil-) Abschriften auszuwerten sind und Kopien die Ausnahme bleiben. Ganze Akten oder Findbücher werden grundsätzlich nicht kopiert; das Anlegen von „Zweitarchiven" ist aus Gründen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der Verwertungsrechte nicht zulässig. Es wird daher den Benutzern geraten, bei ihrem Zeitplan zu berücksichtigen, dass die Auswertung im Staatsarchiv stattfinden wird und nicht zu Hause anhand kopierter Akten. Wenn der Arbeitsaufwand zu groß ist, behält sich das Staatsarchiv vor, den Kopierauftrag nur zum Teil oder aber zeitlich gestaffelt zu erledigen.
2.      Urkunden dürfen ohne Ausnahme nicht kopiert, sondern nur fotografiert oder gescannt werden.
3.      Aus Zeitungen darf ohne Ausnahme nicht kopiert werden, da deren Bestand höchst gefährdet ist. Es ist auf Mikrofilmaufnahmen in Bibliotheken oder auch anderer Archive zu verweisen, von denen dort ggf. Rückvergrößerungen hergestellt werden können. Sind Filmaufnahmen bereits im Staatsarchiv Gotha vorhanden, können Readerprinterauszüge vor Ort hergestellt werden.
4.      Karten, Pläne und Risse sowie Zeichnungen, Aquarelle usw. über das Format A3 hinaus werden grundsätzlich nicht kopiert, nur fotografische Aufnahmen einschließlich Dias und Scanns (Originalgröße nur bis A3!) sind möglich.
5.      Ist eine Anfertigung von Kopien aus konservatorischen oder technischen Gründen im Hause nicht möglich, besteht in der Regel die Möglichkeit der Herstellung von Fotografien, Scanns oder Diapositiven, die aber in den Werkstätten des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar ausgeführt werden; mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist dabei zu rechnen (4-8 Wochen). Aufnahmen durch Privatpersonen sind wegen damit verbundener Urheber- und Verwertungsrechte nicht zulässig.
6.      Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen der Benutzungsordnung über die Kennzeichnungspflicht (Quellenangabe) und den Genehmigungsvorbehalt des Staatarchivs über die Weitergabe an Dritte bzw. die Veröffentlichung und Vervielfältigung. Reproduktionen, die nicht ausdrücklich als Vorlagen für Publikationen bestellt werden, sind mit einem Eigentumsstempel vorderseitig bedruckt.
 
7.  Die Gebühren und Auslagen für Reproduktionen regeln sich nach der Allgemeinen bzw. Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung.
Benutzerhinweise für den Recherche-PC
                                  als Bestandteil der Hausordnung
 
 
Sehr geehrte Benutzer/innen,
 
unentgeltlich können Sie an diesem PC einige archivspezifische unternetangebote nutzen.
 
Bitte gehen Sie mit der Maus auf das Internetsymbol in der Mitte des Bildschirms. Nach einem Doppelklick öffnet sich das „Archivportal Thüringen“ mit über 100 Thüringischen Archivangeboten. Von der oberen Linkleiste des Archivportals kommen Sie weiter direkt noch auf folgende Seiten: „Bundesarchiv“, „Gemeinsamer Bibliotheksverbund“, „Thüringische Staatsarchive“ und „Archivschule Marburg“ (über letztere haben Sie Zugriff auf alle nationalen und zahlreiche internationale Archivportale).
Alle Internetseiten sind selbsterklärend, unser Benutzerdienst kann Ihnen leider keine Auskünfte zu deren Handhabung erteilen.
 
Allgemeine Hinweise:
 
-         Es ist nicht gestattet, andere, als die o.g. archivspezifischen Internetangebote über diesen PC abzurufen. Es ist absolut untersagt, Seiten mit verfassungsfeindlichen oder pornografischen Inhalten zu öffnen!
-         Das Empfangen oder Senden von E-Mails ist nicht erlaubt. Der Ausdruck von angezeigten Informationen ist derzeit noch nicht möglich.
-         Technische Veränderungen an Hard- und Software sind nicht gestattet!
-    Essen und Trinken ist auch an diesem Arbeitsplatz verboten.
 
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
 
-         Alle Nutzungen dieses PC-Arbeitsplatzes werden vom Zentrum für Informationsverarbeitung des Landes Thüringen gespeichert.
-         Der gesamte öffentliche Bereich des Archivs (Lesesaal und Foyer) ist videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden entsprechend den gesetzlichen Fristen zur Verfolgung von Straftaten gespeichert.
 
Mit der Unterzeichung Ihres Benutzungsantrages haben Sie auch diese Hinweise zur Kenntnis genommen. Sollten andere, als die o.g. Nutzungen festgestellt werden, haben diese eine Benutzungssperre zur Folge oder bei entsprechenden Verstößen auch strafrechtliche Konsequenzen.