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Am 1. Juli 1993 wurde die Archivberatungsstelle Thüringen eingerichtet, um die im Archivgesetz fixierte Beratung für die nichtstaatlichen Archive im Freistaat wahrzunehmen. Seitdem hat sie sich zu einer zentralen Beratungs- und Informationseinrichtung für die etwa 160 Thüringer Archive und deren Träger - Kommunal- und Kirchenverwaltungen, Unternehmen, Vereine und Verbände sowie die Leitungsgremien wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen - entwickelt. Zu den wesentlichsten Aufgaben zählen Auskunftserteilung, Publikationstätigkeit sowie Vorbereitung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen.
2006 erfolgte eine Neuorganisation der Archivberatung in Thüringen. Die bisher der direkten Fachaufsicht des Kultusministeriums unterstellte eigenständige Landeseinrichtung wurde in den Direktionsbereich des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar integriert und wirkt von hier aus koordinierend für das gesamte thüringische Archivwesen.
Die Beratung von nichtstaatlichen Archivträgern und Archivmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in fachmethodischen Fragen wird seitdem dezentralisiert wahrgenommen. Ansprechpartner sind sowohl die Staatsarchive als auch die Kreisarchive und größeren Stadtarchive. Die örtliche Zuständigkeit der staatlichen Archive regelt sich gemäß der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsarchive vom 7. Juni 1994
Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsarchive
Thür. Hauptstaatsarchiv Weimar
PF 2726
99408 Weimar
Thür. Hauptstaatsarchiv Weimar
Marstallstr. 2
99423 Weimar