Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Staatliche Schulämter

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Schulpsychologischer Dienst

"Freude entsteht durch das Lösen von Problemen und nicht dadurch, dass man die Lösung vorgesetzt bekommt." (Walter A. Heiby)

 

Der Auftrag des Schulpsychologischen Dienstes besteht darin, in Zusammenarbeit mit externen Partnern, Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrer in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Die Anmeldung eines Kindes/ Jugendlichen kann direkt durch die Eltern oder nach Rückssprache mit den Eltern durch die Schule erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, im Voraus den Anforderungsbogen zur Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst auszufüllen.

Unsere Orientierung

Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes orientieren sich am humanistischen Menschenbild, an den Fachprinzipien psychologischer und systemischer Beratung und an den Erkenntnissen der Wissenschaft. Wir pflegen eine Kommunikationskultur, die geprägt ist von Wertschätzung, Transparenz und Feedback. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

 

 Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes

 Ansprechpartner im schulpsychologischem Dienst

 Beratung