Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Staatliche Schulämter

Inhalt

Migrantenförderung

Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund

 

Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Rudolstadt

z. Z. Monika Eger
Regionalberaterin Deutsch als Zweitsprache
0361 - 37 35 3 66
monieger{at}aol{punkt}com

Kinder mit Migrationshintergrund bedürfen besonders der Förderung im sprachlichen Bereich. Die individuelle Förderung ist eine entscheidende Voraussetzung, den Zugang zu Bildung zu ermöglichen und die Lebenschancen für diese Kinder zu erweitern.

Gesetzliche Grundlagen

Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule - ThürSchulO – (Auszug)
Thüringer Schulordnung - ThürSchulO - vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), in der Fassung vom 7. April 2004 (GVBl. S. 494)
§ 47 Fächer und besondere Fördermaßnahmen
(1) Der Unterricht in der Grundschule, der Regelschule und im Gymnasium gliedert sich in verschiedenen Bereichen in Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften und besondere Fördermaßnahmen.
(6) Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache werden je nach den besonderen Gegebenheiten durch besondere Maßnahmen gefördert und zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht befähigt.

Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2005
Handreichung