Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Staatliche Schulämter

Inhalt

Besondere Lernschwierigkeiten

Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten

 

Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Rudolstadt

Gudrun Keilbar
Referentin für Qualitätsentwicklung (m.d.W.d.G.b.)
03672 - 315 230
gudrun.keilbar{at}schulamt.thueringen{punkt}de

 

 

mehr zum Thema

Gesetzliche Grundlagen

 

Beratergruppen

Bezeichnung

 Arbeitsschwerpunkt

 Name/Erreichbarkeit

 Profil

Berater für Förderung

 Beratung zur

  • Erstellung von Lernentwicklungsplänen
  • Förderung von Schülern

Heike Kremer

Staatliche Regelschule "Geschw. Scholl" Ilmenau

Tel.: 03677 - 882011

Bettina Spreng 

Staatliche Regelschule "L.Bechstein" Arnstadt

Tel.: 03628 - 600044 (Mo/Mi/Fr) oder 03672 - 315261 (Di/Do)

 

Berater für Individualisierung des Unterrichts  

Solveig Kniese

Staatliche Grundschule Dittrichshütte

Tel.: 036741 - 2241

Gerlind Mandisloh

Staatliche Grundschule Katzhütte

Tel.: 036781 - 37693

Birgit Kämpfer-Trabert

Staatliche Grundschule "Am Stollen" Ilmenau
Tel.: 03677 - 882017

 

 

 

 

 

BeSTe

Begleitete Schuleingangsphase Thüringen entwickeln

Unterstützen der Schulen bei der Umsetzung von "Begleitete Schuleingangsphase Thüringen entwickeln"

 

Bettina Ehrhardt

Staatliche Grundschule "Karl Zink" Ilmenau
Tel.: 03677 - 204939

Sabine Zeidler

Staatl. GS Probstzella
Tel.: 036735 - 72206

Steffen Weinert

Staatl. GS Katzhütte
Tel. 036781 - 37693
 

Ina Gießler

Staatl. GS "Karl Zink" Ilmenau
Tel. 03677 - 204939

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten

Treten im Lernprozess eines Schülers Schwierigkeiten auf, die er nicht ohne zusätzliche pädagogische Unterstützung bewältigen kann, sind besondere Lernschwierigkeiten anzunehmen.

Besondere Lernschwierigkeiten sind ein Zeichen der fehlenden Passung zwischen den schulischen Lernanforderungen (Lerninhalt, Lerngeschwindigkeit, Lernstrategie usw.) und den individuellen Möglichkeiten eines Kindes. Dies kann bei fehlender individueller Förderung zu schwerwiegenden Lernstörungen und Störungen in der sozial-emotionalen Entwicklung bis hin zur seelischen Behinderung führen.
Aufgabe jedes Lehrers und Erziehers ist es, Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten individuell, vor allem unterrichtsimmanent und ganzheitlich zu fördern. In einzelnen Fällen erweisen sich Intensiv- und Intervallkurse notwendig. Individuelle Förderung ist vor allem als Unterrichtsprinzip zu verstehen. Die Förderung wird durch das Führen eines verbindlichen Förderplans dokumentiert.

Durch eine methodisch-didaktische Unterrichtsgestaltung, in die eine zielgerichtete individuelle Förderung eingebettet ist, können Lernschwierigkeiten gemindert werden.

Unterricht und Schulleben sind so zu gestalten, dass jeder Schüler auf der Basis seines aktuellen Entwicklungsstandes erfolgreich lernen kann.1

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1 Fachliche Empfehlung zur Sonderpädagogischen Förderung in Thüringen, Herausgeber: Thüringer Kultusministerium, Mai 2008
 

 

 

 

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Gesetzliche Grundlagen – Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten

Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule - ThürSchulO -
Thüringer Schulordnung - ThürSchulO - vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), in der Fassung vom 7. April 2004 (GVBl. S. 494)

§ 47 Fächer und besondere Fördermaßnahmen
(1) Der Unterricht in der Grundschule, der Regelschule und im Gymnasium gliedert sich in verschiedenen Bereichen in Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften und besondere Fördermaßnahmen.
(2) …(6)
(7) Für Schüler, die des Sportförderunterrichts bedürfen, können besondere Fördermaßnahmen eingerichtet werden. Darüber hinaus können in Grund- und Regelschulen sowie in Gymnasien besondere Fördermaßnahmen eingerichtet werden für
Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Rechtschreiben und im Lesen,
Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten in Mathematik,
Schüler der Regelschule mit besonderen Lernschwierigkeiten in der ersten Fremdsprache.

Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.Dezember 2003 i.d.F. vom 15.11.2007

 



 

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