
Werte Kolleginnnen und Kollegen,
für Informationen bezüglich Fort- und Weiterbildung stehen Ihnen die entsprechenden Kataloge des ThILLM und des Staatlichen Schulamtes Neuhaus / Rwg. an Ihren Einrichtungen zur Verfügung. Aber auch im Internet finden Sie Recherchemöglichkeiten, die sich sowohl auf die regionalen als auch überregionalen Weiterbildungsangebote beziehen.
Aktuelle Änderungen in der regionalen Weiterbildung werden die Fortbildungskoordinatoren wie bisher über den Monatsplan oder auf andere geeignete Art und Weise übermitteln.
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Hinweise zur Organisation der regionalen Fortbildung.
Hinweise zum Thüringer Informationssystem
§ 12 Fortbildung
(1) Lehrer sind zur Fortbildung verpflichtet.
(2) Freistellungen für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen können vom Schulleiter nur dann gewährt werden, wenn es sich um eine Veranstaltung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien handelt oder wenn die Veranstaltung vom Kultusministerium anerkannt worden ist.