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Suchtbeauftragte
Zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TKM, jetzt Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) und dem Hauptpersonalrat beim TKM und dem Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen wurde am 9. März 2009 die Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe unterzeichnet. Diese Rahmendienstvereinbarung ist unter der Internetadresse http://www.thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr/rahmendienstvereinbarungen/ herunterladbar. Hier finden sich zukünftig auch weitergehende Informationen zur Arbeit der Suchtbeauftragten.
Ziel der Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe ist, dass durch umfassende Information der Entstehung von Suchkrankheiten vorgebeugt und zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln beigetragen wird. Suchtkranken Beschäftigten soll bei Bewältigung ihrer Sucht und ihrer Wiedereingliederung geholfen werden.
Die Suchtbeauftragte steht in diesem Kontext als Ansprechpartnerin den Lehrkräften, Erziehern und Sonderpädagogischen Fachkräften aller Schularten im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Jena/Stadtroda und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatlichen Schulamtes Jena/Stadtroda zur Verfügung.
Sämtliche Gespräche unterliegen der strengen Vertraulichkeit. Jeder Ratsuchende kann sicher sein, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden.