Inhalt
Integrationsteam
Am 7. Mai 2008 wurde zwischen dem Thüringer Kultusministerium (TKM, jetzt Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur), der Hauptschwerbehindertenvertretung beim TKM, dem Hauptpersonalrat beim TKM, der Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen und dem Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen eine Rahmenintegrationsvereinbarung über die Beschäftigung schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Bereich des Thüringer Kultusministeriums (RIV-TKM) auf der Grundlage des § 83 SGB IX geschlossen. Diese Rahmenintegrationsvereinbarung enthält verbindliche Regelungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen, u.a. zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen.
Die RIV-TKM ist unter der Internetadresse http://www.thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr/rahmendienstvereinbarungen herunterladbar.
Lehrkräfte, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräften aller Schularten im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Jena/Stadtroda und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatlichen Schulamtes
Jena/Stadtroda, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf verstärkte Prävention nach § 84 Absatz 2 SGB IX.
Das Staatliche Schulamt Jena/Stadtroda hat sich daher frühzeitig entschlossen, gemeinsam mit dem Bezirkspersonalrat und der Schwerbehindertenvertretung weitergehende Regelungen in einer Dienstvereinbarung zu treffen. Um dem Anspruch frühzeitiger Prävention gerecht zu werden und frühzeitig Gründe und Ursachen auszuschließen, die zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit führen und den Arbeitsplatz gefährden könnten, haben die oben genannten Beschäftigten das Recht, mit einem Vertreter des Integrationsteams ein Gespräch über entsprechende Schwerpunkte und Maßnahmen zu führen. Dies ist ein Grundanliegen dieser Dienstvereinbarung.
Weitere Einzelheiten sind der Dienstvereinbarung vom 22. Juni 2009 zur Umsetzung des § 84 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM -) zu entnehmen.
Diese Dienstvereinbarung ist unter der Internetadresse
/de/schulaemter/jenastadtroda/downloads herunterladbar.
Mitglieder des Integrationsteams sind:
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Beauftragter des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX |
Herr Berthold Rader-Leufer |
Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda
Telefonisch erreichbar: 036428 - 512201
E-Mail: Berthold.Rader-Leufer{at}schulamt.thueringen{punkt}de |
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Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten |
Frau Gisela Heyne |
Nordschule Jena, Staatliche Grundschule
Telefonisch erreichbar: 0163 - 5146110
E-Mail: Gisela_Heyne{at}yahoo{punkt}de |
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Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung |
Frau Regina Winkler-Sangkuhl |
Orlatal-Gymnasium Neustadt an der Orla
Telefonisch erreichbar: 036481 - 22525
E-Mail: Sangkuhl4{at}aol{punkt}com |
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Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung |
Frau Corina Fuchs |
Lobdeburgschule Jena
Telefonisch erreichbar: 036454 – 51012
E-Mail:fuchs.corina{at}web{punkt}de |
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Beauftragte für Lehrergesundheit |
Frau Birgit Matthäi |
Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda
Telefonisch erreichbar: 036428 - 512104 (montags und dienstags)
E-Mail: Birgit.Matthaei{at}schulamt.thueringen{punkt}de
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Suchtbeauftragte |
Frau Ines Schulz |
Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda
Telefonisch erreichbar: 036428 - 512219 (dienstags von 8-14 Uhr)
E-Mail: Ines.Schulz{at}schulamt.thueringen{punkt}de |
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Vertreterin des Bezirkspersonalrats |
Frau Renate Schulz |
zu erreichen über BPR
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Sämtliche Gespräche unterliegen der strengen Vertraulichkeit. Jeder Ratsuchende kann sicher sein, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden.