Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Staatliche Schulämter

Inhalt

Integrationsteam

Am 7. Mai 2008 wurde zwischen dem Thüringer Kultusministerium (TKM, jetzt Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur), der Hauptschwerbehindertenvertretung beim TKM, dem Hauptpersonalrat beim TKM, der Hauptschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen und dem Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen eine Rahmenintegrationsvereinbarung über die Beschäftigung schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Bereich des Thüringer Kultusministeriums (RIV-TKM) auf der Grundlage des § 83 SGB IX geschlossen. Diese Rahmenintegrationsvereinbarung enthält verbindliche Regelungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen, u.a. zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen.
Die RIV-TKM ist unter der Internetadresse http://www.thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr/rahmendienstvereinbarungen herunterladbar.
Lehrkräfte, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräften aller Schularten im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes Jena/Stadtroda und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatlichen Schulamtes Jena/Stadtroda, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf verstärkte Prävention nach § 84 Absatz 2 SGB IX.
Das Staatliche Schulamt Jena/Stadtroda hat sich daher frühzeitig entschlossen, gemeinsam mit dem Bezirkspersonalrat und der Schwerbehindertenvertretung weitergehende Regelungen in einer Dienstvereinbarung zu treffen. Um dem Anspruch frühzeitiger Prävention gerecht zu werden und frühzeitig Gründe und Ursachen auszuschließen, die zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit führen und den Arbeitsplatz gefährden könnten, haben die oben genannten Beschäftigten das Recht, mit einem Vertreter des Integrationsteams ein Gespräch über entsprechende Schwerpunkte und Maßnahmen zu führen. Dies ist ein Grundanliegen dieser Dienstvereinbarung.

Weitere Einzelheiten sind der Dienstvereinbarung vom 22. Juni 2009 zur Umsetzung des § 84 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM -) zu entnehmen.
Diese Dienstvereinbarung ist unter der Internetadresse /de/schulaemter/jenastadtroda/downloads herunterladbar.

Mitglieder des Integrationsteams sind:

Beauftragter des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX

Herr Berthold Rader-Leufer

Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda

Telefonisch erreichbar: 036428 - 512201
E-Mail: Berthold.Rader-Leufer{at}schulamt.thueringen{punkt}de

Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten

Frau Gisela Heyne

Nordschule Jena, Staatliche Grundschule

Telefonisch erreichbar: 0163 - 5146110
E-Mail: Gisela_Heyne{at}yahoo{punkt}de

Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung

Frau Regina Winkler-Sangkuhl

Orlatal-Gymnasium Neustadt an der Orla

Telefonisch erreichbar: 036481 - 22525
E-Mail: Sangkuhl4{at}aol{punkt}com

Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung

Frau Corina Fuchs

Lobdeburgschule Jena

Telefonisch erreichbar: 036454 – 51012
E-Mail:fuchs.corina{at}web{punkt}de

Beauftragte für Lehrergesundheit

Frau Birgit Matthäi

Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda

Telefonisch erreichbar: 036428 - 512104 (montags und dienstags)
E-Mail: Birgit.Matthaei{at}schulamt.thueringen{punkt}de

Suchtbeauftragte

Frau Ines Schulz

Staatliches Schulamt Jena/Stadtroda

Telefonisch erreichbar: 036428 - 512219 (dienstags von 8-14 Uhr)
E-Mail: Ines.Schulz{at}schulamt.thueringen{punkt}de

Vertreterin des Bezirkspersonalrats

Frau Renate Schulz

zu erreichen über BPR

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