
Angesichts der immer noch zu hohen Arbeitslosigkeit im Freistaat Thüringen kommt der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung unverändert ein großer Stellenwert zu.
Zum 1. Januar 2005 trat das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – als Hauptbestandteil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Kraft.
Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger brachte sowohl Veränderungen im Leistungsrecht der Arbeitsförderung als auch in der Organisation von Leistungsgewährung, Vermittlung und Eingliederung mit sich. Neben den in Thüringen für die Langzeitarbeitslosen allein zuständigen zugelassenen kommunalen Trägern (Landkreis Eichsfeld und Stadt Jena) liegt die Leistungsgewährung, Vermittlung und Betreuung in der Zuständigkeit von Arbeitsgemeinschaften der Agenturen für Arbeit und der Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte). Die Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosengeldempfänger und die Berufsberatung verbleiben bei den Agenturen für Arbeit.
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