Inhalt
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Grundlagen
Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Landes. Sie ist in drei Fachbereiche gegliedert.
Diese sind:
- der Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung in Gotha,
- der Fachbereich Steuern in Gotha,
- der Fachbereich Polizei in Meiningen.
Für den Fachbereich Polizei ist das Thüringer Innenministerium die vorgesetzte Behörde.
Die Verwaltungsfachhochschule vermittelt den Studierenden durch anwendungsorientierte Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine Ausbildung, die auf die Aufgaben in der jeweiligen Laufbahn bezogen ist und zur Erfüllung der Dienstaufgaben befähigt. In diesem Rahmen kann die Verwaltungsfachhochschule eigene Untersuchungen durchführen und praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnehmen. Die Verwaltungsfachhochschule hat die Aufgabe, die Fähigkeit der Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu wissenschaftlicher Arbeitsweise zu entwickeln.
Ausgewählte Regelungen, die den Fachbereich, zugehöriges Personal und die Studierenden betreffen, finden Sie hier:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern - Beamtenstatusgesetz
Thüringer Beamtengesetz
Gesetz über die Organisation der Polizei des Landes Thüringen (Polizeiorganisationsgesetz - POG)
Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei
(Polizeiaufgabengesetz - PAG -)
Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)
Hochschulrahmengesetz
Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetz
Satzung der Thüringer Verwaltungsfachhochschule (Entwurf)
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die
Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (ThürAPOPolgD)