
Mitte Juli 2008 haben bislang unbekannte Täter im Bereich der Geldautomaten der VR-Banken in Eisenach, Ruhla und Tabarz ausgefeilte technische Geräte platziert, die einerseits die Kartendaten ausgelesen haben und andererseits die Eingabe der PIN aufnahmen.
Die Daten wurden dann offensichtlich in das Ausland transferiert, um dort Geldauszahlungen zu erreichen.
Die so betrogenen Bürger haben die widerrechtlichen Abhebungen bemerkt und Anzeige erstattet.
Die Kriminalpolizeidienststellen in Eisenach und Gotha ermitteln in diesen Fällen.
Jedem der Geschädigten ist zunächst ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden. Die VR-Bank hat in diesem Fall ihren Kunden zugesichert, den Schaden in voller Höhe zu erstatten. Ob dies bei anderen Banken auch der Fall wäre, können wir Ihnen nicht sagen.
Die hier gezeigte Vorgehensweise, das sogenannte Skimming ist aber nur eine Variante, die von Straftätern genutzt wird, unrechtmäßig an das Geld auf IHREM Konto zu kommen.
In vielen Fällen werden die Karten aber auch einfach nur gestohlen und danach widerrechtlich eingesetzt. Hierzu werden die PIN entweder im Vorfeld ausgespäht oder aber auch auf den Karten oder in deren Nähe auf Zetteln in dem entwendeten Portemonnaie aufgefunden. Oder die entwendeten Karten werden im bargeldlosen Lastschriftverfahren durch Fälschung der Unterschrift für Einkäufe genutzt.
Es ist sehr wichtig, dass alle Bürger beim Umgang mit Kredit- und Debitkarten entsprechende Sorgfalt walten lassen, um das Vorgehen der Straftäter nicht noch zu erleichtern.
Seitens der Polizeilichen Beratungsstelle der Polizeidirektion Gotha möchten wir Ihnen nachfolgend einige Hinweise zum Schutz vor missbräuchlichem Verwenden Ihrer Karten oder der Kartendaten zur Verfügung stellen.
Wie kann man sich schützen?
Die Karten sicher aufbewahren
Immer aufmerksam sein
Sicher sind die technischen Möglichkeiten solcher Krimineller schon sehr ausgefeilt und mitunter fallen die Geräte einem unkundigen Betrachter kaum auf. Wenn man allerdings bei seinem eigenen Kreditinstitut des Öfteren Geld abhebt, wird man vielleicht doch eine Veränderung an der äußeren Erscheinung des Automaten oder des Raumes, in dem der Automat steht oder an dessen Eingangsbereich bemerken.
Oder man sieht, dass sich im Umfeld der Bank oder des Automaten verdächtig wirkende Personen bewegen oder betätigen.
In solchen Fällen sollte man sich besser genauer umschauen, nach weiteren Auffälligkeiten suchen und im Zweifelsfalle einen Mitarbeiter der Bank befragen und möglichst schnell die Polizei informieren.
PIN immer verdeckt eingeben
Wie immer und überall gilt es, die Eingabe der PIN vor unberechtigten
Blicken (in der Nähe stehende Personen) oder Bildaufnahmen (verdeckt angebrachte Kameras) zu schützen, stellen Sie sich hierzu möglichst dicht an den Automaten und verdecken Sie nach Möglichkeit mit der zweiten Hand das Tastenfeld.
Kontoumsätze im Auge behalten
Ihre Kontoumsätze sollten Sie auch regelmäßig prüfen und bei - von Ihnen nicht autorisierten Verfügungen - umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen und natürlich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Kartensperrung veranlassen
Die Kreditinstitute verfügen über Notrufnummern, um Kartensperrungen auch außerhalb der Öffnungszeiten oder auch aus dem Ausland vornehmen zu können. Erfragen Sie die Sperrnummern bei Ihrer Bank und führen Sie diese nach Möglichkeit immer bei sich. Für die Sperrverfügung sollten Sie allerdings auch die Bankleitzahl und Kontonummer parat haben.
Die Polizeidienststellen verfügen aber in der Regel auch über Verzeichnisse der Sperrnotrufnummern.
Einen kostenfreien zentralen Sperrnotruf erreichen Sie unter: 116 116
Sperrung für das Lastschriftverfahren
Die über den Sperrnotruf zu veranlassende Sperrung der Karte wirkt jedoch nur für Abhebungen und Verfügungen, bei denen vom Verfügungsterminal eine elektronische Verbindung zu den elektronischen Systemen der Banken hergestellt wird (bei Eingabe der PIN ist dies gegeben). In einer Vielzahl von Fällen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erfolgt eine Freigabe jedoch nur per Unterschrift (Elektronisches Lastschriftverfahren). In solchen Fällen könnten die Straftäter (bei Vorliegen der Originalkarte) also auch mit einer gefälschten Unterschrift auf Ihre Kosten einkaufen.
Um dem möglichst bald einen Riegel vorzuschieben, sollten Sie so bald wie möglich die Polizei informieren. In allen Thüringer Polizeidienststellen können Sie veranlassen, dass die Daten Ihrer entwendeten Karte auf einen zentralen Server der Handelsunternehmen eingespeichert werden. Auf diesen haben eine Vielzahl von Geschäften, die mit dem Lastschriftverfahren arbeiten, Zugriff. Die missbräuchlich eingesetzte Karte wird dann an den Ladenkassen abgewiesen.
Allgemeine Hinweise zum sicheren Umgang mit Kredit- und Debitkarten
Bewahren Sie die Karte immer sicher auf. Nutzen Sie Innentaschen Ihrer Kleidung oder Handtaschen und verschließen Sie diese. Am sichersten ist immer die Trageweise direkt am Körper.
Auch wenn sie Ihr Auto nur kurz verlassen, lassen Sie nie Taschen oder Wertgegenstände darin liegen und vor allem nicht offen einsehbar.
Lassen Sie die Karte nie unbeaufsichtigt; bei Zahlungsvorgängen immer beobachten, wo sich die Karte befindet, vor allem im Urlaub sollten Sie aufpassen, dass Ihre Karten nie für längere Zeit mit in ein Hinterzimmer des Ladens genommen wird.
Geben Sie Ihre PIN niemandem weiter, auch Mitarbeiter von Geldinstituten oder Amtspersonen werden nie legal nach Ihrer PIN fragen. Überlassen Sie Ihre Karte niemals dritten.
Bewahren Sie Ihre PIN niemals in der Nähe der Karte auf. Wenn Ihre Portemonnaie gestohlen wird, haben die Diebe leichtes Spiel, wenn Sie neben der Karte auch gleich einen Zettel mit der Geheimnummer finden oder die Nummer sogar auf die Karte geschrieben wurde.
Weitere Beratung erhalten Sie in allen Polizeilichen Beratungsstellen der Polizeidirektionen oder im Internet unter
Auf diesen Seiten finden Sie auch Hinweise zum sicheren Bezahlen mit Kreditkarten über das Internet.