
Keine Straftat ohne Opfer? !
Stimmt - aber nur, wenn bei einer Straftat ein Mensch an Leib, Leben oder Eigentum geschädigt wurde.
Wer durch eine Straftat geschädigt wurde, ist ein Kriminalitätsopfer (lateinisch Viktimisierung).
Logisch ist, dass die meisten Kriminalitätsopfer zuerst Kontakt zur Polizei bekommen. Die Polizei ist somit ein wichtiger Träger des Opferschutzes.
Grundgedanken des Opferschutzes:
- Wo bekommt man Hilfe bei der Schadenswiedergutmachung?
- Wer kann mich rechtlich beraten und wer bezahlt das?
- An welche Stellen kann ich mich wenden, um Beistand, Tipps und Hilfe zu erhalten oder Kontakt zu anderen Opfern herzustellen?
Rechte von Kriminalitätsopfern sind in der Strafprozessordnung, im Opferschutzentschädigungsgesetz und anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften geregelt.
Ziele des polizeilichen Opferschutzes sind:
- im Verlaufe erforderlicher polizeilicher Ermittlungen Belange von Kriminalitätsopfern zu berücksichtigen
- eine zusätzliche Schädigung, insbesondere kindlicher Opfer und Opfer von Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt durch sekundäre Viktimisierung (also Schädigung durch die Ermittlungen selbst) zu vermeiden
- Informations- und Weitervermittlungshilfe zu leisten
- sicherheitstechnische und verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen gegen Kriminalität und Gewalt in gebotener Verhältnismäßigkeit anzubieten.
Die Polizeidirektion Gotha und ihre Dienststellen haben speziell geschultes Personal zu Fragen des Opferschutzes.
Alle Dienststellen der Polizeidirektion Gotha haben Kontakte und Verbindungen zu Behörden, Verbänden und Vereinen, die für spezielle Fragen des Opferschutzes zuständig sind. Auf Wunsch oder Anfrage wird entsprechende Weitervermittlungshilfe geleistet.