
Brand in Einfamilienhaus
Grabsleben
Am Dienstag, gegen 13.00 Uhr, kam es in einem Einfamilienhaus aus bisher unbekannter Ursache einem Brand. Der 61-jährige Hausbesitzer befand sich gerade außerhalb des Hauses, als das Feuer ausbrach. Er wurde nicht verletzt. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Die Ermittlungen zur Ursache wurden aufgenommen. Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor.
Auf Spirituosen aus
Gotha
Zu einem Einbruch kam es am Montag, gegen Mitternacht, in Gotha-Siebleben. Unbekannte warfen mit einem Stein eine Scheibe ein und kletterten durch die Öffnung. Aus dem Markt wurden Alkohol und Zigaretten in noch unbekannter Menger mitgenommen. Alarm wurde ausgelöst. Es gibt Zeugenhinweise, wonach drei Jugendliche aus dem Markt geklettert und geflüchtet sind. Ein Fährtenhund der Polizei wurde eingesetzt. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.
Einbruch in Büro
Waltershausen
In einen Schulungsraum in der Industriestraße wurde über das Wochenende eingebrochen. Ein Beamer und ein Laptop im Gesamtwert von ca. 750 Euro wurde gestohlen. Vermutlich ist der unbekannte Täter über eine Außentreppe in das Gebäude eingedrungen.
Gartenhütte abgebrannt
Remstädt
Eine Gartenhütte im Wert von ca. 8000 Euro ist am Dienstag, gegen 02.00 Uhr, in einem Wohngebiet komplett abgebrannt. Das Feuer hat auch einige Bäume in Mitleidenschaft gezogen. Wie es zum Brandausbruch gekommen ist, muss noch ermittelt werden. Personen kamen nicht zu Schaden.
Wildunfall
Mechterstädt/B 7
Ein Reh lief am Dienstagmorgen, gegen 06.10 Uhr, in einen Opel Corsa. Die 35-jährige Fahrerin blieb unverletzt. Am Kleinwagen wurde der Schaden auf ca. 300 Euro geschätzt.
Die Polizei warnt vor Teppichhändlern
Gotha
Das Auftauchen von Teppichhändlern in der Klosterstraße wurde der Polizei Gotha am Montagnachmittag gemeldet. Ein Beauftragter des Vermieters gab an, dass in dem betreffenden Hauseingang vorwiegend ältere Personen wohnen und man sich Sorgen um die Mieter mache, die möglicherweise Betrügern zum Opfer fallen könnten. Bei einer sofortigen Überprüfung der Kloster- und aller angrenzenden Straße wurden keine Personen mit Händlertätigkeiten festgestellt.
Dennoch sollte man misstrauisch sein, wenn ein Fremder um Einlass in die Wohnung bittet. Schauen Sie sich den Besucher vor der Tür genau an, möglichst durch den Türspion, nutzen Sie vorhandene Türsprechanlagen. Die Tür nur mit vorgelegtem Sperrbügel öffnen. Bei unbekannten Besuchern bitten Sie einen Nachbarn zu sich oder vereinbaren Sie einen späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch wehren, z. B. laute Ansprache oder Hilferufe.
In Mehrfamilienhäusern sollten die Hauseingangstüren auch tagsüber geschlossen sein. Vor dem Betätigen des Türöffners prüfen, wer ins Haus will. Achten Sie auf Fremde im Haus, sprechen Sie diese Personen an.
Haben Sie sich zum Kauf an der Wohnungstür entschlossen, dann beherzigen Sie folgende Ratschläge: Lassen Sie sich Zeit und unterschreiben nichts unter Zeitdruck. Lassen Sie sich nicht drängen, verwirren oder beeindrucken. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Achten Sie bei Haustürgeschäften auf Datum und Unterschriften. Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden; ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet Ihr Widerrufsrecht. Fordern Sie in jedem Fall sofort eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und die Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Nicht auf den Postversand vertrösten lassen.
Für Rückfragen stehen wir unter Telefon 03621/78-1133 oder -1124 gern zur Verfügung.
Im Auftrag
Karin Köhler