
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Ob Drogen oder Alkohol - beides ist am Steuer eines Kraftfahrzeuges lebensgefährlich. Illegale Drogen sind ohnehin verboten. Wer sie konsumiert oder verteilt, macht sich strafbar.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte stets bei Genuss von
• die Risikobereitschaft steigt, das eigene Fahrvermögen wird
• die Leistungsfähigkeit wie Wahrnehmungen und Reaktion überschätzt svermögen sinkt
Alkohol
Nach dem Genuss von Alkohol sind alle Körperfunktionen je nach Menge und Konzentration des Alkohols beeinträchtigt und reduzieren die Aufnahmefähigkeit und die Reaktionsfähigkeit. Alkohol lähmt das Nervensystem und schränkt die Wahrnehmungen ein.
Besonders das Reaktionsvermögen wird rapide vermindert. Aber auch Seh- und Hörkraft lassen nach.
Psychische Veränderungen bewirken eine Überschätzung des eigenen Fahrvermögens. Risiken werden leichter in Kauf genommen. Die Folgen sind
erhöhte, oft unangepasste Geschwindigkeit bis hin zur Aggressivität. Die Persönlichkeit des Fahrers
hat sich verändert. Nicht nur das Selber-Fahrer, auch das Mitfahren kann zur tödlichen Gefahr werden.
| Ordnungswidrigkeit (ohne Fahrfehler oder Verkehrsunfall) |
|
| ab 0,5 Promille (bei einem oder mehreren Verstößen) |
250 - 750 € Bußgeld 1 - 3 Monate Fahrverbot 4 Punkte |
| Straftat | |
| ab 0,3 Promille (bei Anzeichen von Fahrunsicherheit/Verkehrsgefährtung oder Unfall) |
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Führerscheinentzug oder Fahrverbot 1-3 Monate 7 Punkte |
| (bei relativer Fahruntüchtigkeit) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe Führerscheinentzug oder Fahrverbot 7 Punkte |
| ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) |
Geld- oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug 7 Punkte |
| (bei Verkehrsunfällen oder Fahrfehler mit Gefährtung Anderer oder fremder Sachen von bedeutem Wert) |
Geld- oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug 7 Punkte Schadenersatz |
Drogen
Drogen sind in jedem Fall, auch ohne Kraftfahrzeug, eine Gefahr für Gesundheit und Leben.
Der Konsum von Drogen hat die gleichen physische und psychischen Auswirkungen wie der Alkoholgenuss. Zudem kann ein Nachlassen der Drogenwirkung zu plötzlichen Ausfallerscheinungen des Seh- oder Hörvermögens führen.| Ohne Fahrfehler bei einem oder mehreren Verstößen |
250-750 Euro Bußgeld 1 - 3 Monate Fahrverbot 4 Punkte |
| mit Fahrfehlern | Geld- oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug 7 Punkte |
| Verkehrsunfall | Geld- oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug 7 Punkte Schadenersatz |
Unabhängig davon wird geprüft, ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt.
Ist dies der Fall, handelt es sich um eine Straftat.
Denken Sie an sich und an Andere. Ihr Führerschein kann gefährdet sein. Bei Alkohol- und Drogengenuss gilt nach wie vor: Hände weg vom Steuer!