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Sicherheit auf den Straßen

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Ob Drogen oder Alkohol - beides ist am Steuer eines Kraftfahrzeuges lebensgefährlich. Illegale Drogen sind ohnehin verboten. Wer sie konsumiert oder verteilt, macht sich strafbar.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte stets bei Genuss von
• die Risikobereitschaft steigt, das eigene Fahrvermögen wird
• die Leistungsfähigkeit wie Wahrnehmungen und Reaktion überschätzt svermögen sinkt

Alkohol


Nach dem Genuss von Alkohol sind alle Körperfunktionen je nach Menge und Konzentration des Alkohols beeinträchtigt und reduzieren die Aufnahmefähigkeit und die Reaktionsfähigkeit. Alkohol lähmt das Nervensystem und schränkt die Wahrnehmungen ein. Besonders das Reaktionsvermögen wird rapide vermindert. Aber auch Seh- und Hörkraft lassen nach.
Psychische Veränderungen bewirken eine Überschätzung des eigenen Fahrvermögens. Risiken werden leichter in Kauf genommen. Die Folgen sind erhöhte, oft unangepasste Geschwindigkeit bis hin zur Aggressivität. Die Persönlichkeit des Fahrers hat sich verändert. Nicht nur das Selber-Fahrer, auch das Mitfahren kann zur tödlichen Gefahr werden.

Ordnungswidrigkeit
(ohne Fahrfehler oder Verkehrsunfall)
ab 0,5 Promille
(bei einem oder mehreren Verstößen)
250 - 750 € Bußgeld
1 - 3 Monate Fahrverbot
4 Punkte
 
Straftat
ab 0,3 Promille
(bei Anzeichen von Fahrunsicherheit/Verkehrsgefährtung
oder Unfall)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe
Führerscheinentzug oder
Fahrverbot 1-3 Monate
7 Punkte
 
(bei relativer Fahruntüchtigkeit) Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Führerscheinentzug oder Fahrverbot
7 Punkte
 
ab 1,1 Promille
(absolute Fahruntüchtigkeit)
Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug
7 Punkte
 
(bei Verkehrsunfällen oder Fahrfehler
mit Gefährtung Anderer oder fremder
Sachen von bedeutem Wert)
Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug
7 Punkte
Schadenersatz

 

Drogen

Drogen sind in jedem Fall, auch ohne Kraftfahrzeug, eine Gefahr für Gesundheit und Leben.

Der Konsum von Drogen hat die gleichen physische und psychischen Auswirkungen wie der Alkoholgenuss. Zudem kann ein Nachlassen der Drogenwirkung zu plötzlichen Ausfallerscheinungen des Seh- oder Hörvermögens führen.
Bestimmte Medikamente entfalten ebenfalls drogenähnliche Wirkung und zeigen solche Auswirkungen. Auch allgemeine Schwächeanfälle können die Folge sein. Besonders nach ausgedehnten Disco-Nächten, in denen der Körper neben Alkohol und Drogen zusätzlich einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt war, kann es zu solchen Ausfallerscheinungen bis hin zum totalen Zusammenbruch kommen.

Bei Drogenkonsum gibt es keine Grenzwerte. Es reicht der Nachweis aus.

Ohne Fahrfehler
bei einem oder
mehreren Verstößen
250-750 Euro Bußgeld
1 - 3 Monate Fahrverbot
4 Punkte
 
mit Fahrfehlern Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug
7 Punkte
 
Verkehrsunfall Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug
7 Punkte
Schadenersatz

Unabhängig davon wird geprüft, ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt.
Ist dies der Fall, handelt es sich um eine Straftat.

Denken Sie an sich und an Andere. Ihr Führerschein kann gefährdet sein. Bei Alkohol- und Drogengenuss gilt nach wie vor: Hände weg vom Steuer!