
Die Jugendstation Gera wurde auf Initiative des Thüringer Justizministeriums im September 2000 ins Leben gerufen. Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten seit der Zeit unter einem Dach zusammen. Die beteiligten Professionen verfolgen vorrangig das Ziel, zeitnah auf Verfehlungen junger Menschen zu reagieren. Das umfasst eine täterorientierte Ermittlungstätigkeit der Polizei ebenso, wie das frühzeitige Unterbreiten von Hilfsangeboten für betreffenden Kinder und Jugendliche durch den Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe. Für den Staatsanwalt ist es unkompliziert, an Vernehmungen teilzunehmen bzw. sich im Rahmen persönlicher Gespräche selbst ein Bild über die Persönlichkeit des jungen Menschen zu machen. Die Erfahrungen zeigen, dass der direkte Kontakt zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfahrensweise oder durch spezielle Fallberatungen einer konzentrierten Bearbeitung von Jugendsachen förderlich ist. Mittlerweile existieren über die Bearbeitung von Ermittlungs- sowie Strafverfahren hinaus enge Verbindungen zu anderen Einrichtungen und Projekten der Kriminalprävention
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