
Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört es, den inneren Frieden zu sichern und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Opferschutz und Opferhilfe sind wesentliche Pfeiler der inneren Sicherheit. Konsequenter Opferschutz ist eng mit Prävention verzahnt und ebenso wichtig, wie die konsequente Verfolgung von Straftätern. Die Thüringer Polizei nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kennen die Bedeutung des Opferschutzes als polizeiliche Aufgabe, wissen um möglicherweise auftretende Folgen und sind in der Lage, professionelle Hilfe bedarfsgerecht und problemorientiert zu vermittelten.
ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar physisch, psychisch und/oder materiell geschädigt wurde. Opfer können insbesondere Geschädigte, Angehörige von Gewaltopfern und Tatzeugen sein, aber auch Angehörige von Vermissten/Suizidenten, Eltern/Verwandte, die vom plötzlichen Kindstod betroffen sind, Geschädigte, Zeugen, Helfer bei Unglücksfällen, Verkehrsunfällen und größeren Schadensereignissen.
beinhaltet insbesondere
- die Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können,
- die Vermittlung von adäquaten Hilfeangeboten,
- die Aufklärung über Opferrechte sowie den Ablauf des ggf. folgenden Verfahrens
ist ein Teilaspekt des Opferschutzes und konzentriert sich im Wesentlichen auf den humanistischen Bereich von Hilfeleistung, den die Polizei im Einzelfall gewährt, für den jedoch im Regelfall andere staatliche und freie Träger der Opferhilfe zuständig sind.