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Ausbildung
In der verkehrsrechtlichen Ausbildung werden zunächst die Grundlagen vermittelt. Einige Inhalte kennen die Anwärter bereits aus der Fahrschule. Hierauf aufbauend wird erlernt, die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer rechtlich einzuordnen und zu bewerten.
Dies geschieht in der integrativen Ausbildung.
In Leitthemen, die einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen umfassen, werden die rechtlichen, taktischen und kommunikativen Kenntnisse zusammengeführt. Es gilt, häufig auftretende Situationen aus dem Polizeialltag in praktischen Rollentrainings bis zur Anwendung im Realeinsatz zu bearbeiten. Die Polizeianwärter erhalten dadurch Handlungsalternativen, um in der späteren Praxis und im richtigen Umgang mit dem Bürger geübt zu sein. So kann die Theorie bereits während der Ausbildung mit der Praxis verbunden werden.
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Fortbildung
In der Fortbildung werden die Polizeibeamten/-innen im Themengebiet "Verkehr" und für polizeiliche Sonderaufgaben aus- und weitergebildet.
Europäische Integration, daraus resultierende gesetzgeberische Initiativen sowie eine beschleunigte technologische Entwicklung mit einer Vielzahl von Grundsatzentscheidungen in der Rechtsprechung wirken sich auch im Bereich des Straßenverkehrs aus. Mit unserem Fortbildungsangebot tragen wir dieser Entwicklung Rechnung.