
Die Zulassung zum Eignungsauswahlverfahren
erhält, wer die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen entsprechend der Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) vom 04.06.1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.05.2002, GVBl. Nr. 9 vom 20.08.2002, S. 295 ff., sowie die Vorauswahlkriterien erfüllt.
Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden die besten Bewerber für ein Eignungsauswahlverfahren vorgesehen.
Die Reihenfolge wird durch die Behörde festgelegt.
Vorauswahlkriterien:
Für Bewerber mit abgeschlossener Fachhochschul- oder allgemeiner Hochschulreife ist die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses auf 3,2 oder besser festgelegt.