Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Polizei

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Vorauswahlkriterien bzgl. der Schulnoten ab 21. November 2007

 

Bewerbung für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Thüringens

 

Die Zulassung zum Eignungsauswahlverfahren

erhält, wer die  allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen entsprechend der Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) vom 04.06.1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.05.2002, GVBl. Nr. 9 vom 20.08.2002, S. 295 ff., sowie die Vorauswahlkriterien erfüllt.

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden die besten Bewerber für ein Eignungsauswahlverfahren vorgesehen. 

Die Reihenfolge wird durch die Behörde festgelegt.

           

Vorauswahlkriterien: 

Bei Bewerbern mit Realschulabschluss oder Qualifiziertem Hauptschulabschluss sowie Schülern der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) muss die Leistung im Fach Deutsch Note 3 (mindestens 7 Punkte) oder besser sein. Ausschlaggebend ist das letzte aktuelle Zeugnis zur Erlangung eines der o. a. Schulabschlüsse.
 

Für Bewerber mit abgeschlossener Fachhochschul- oder allgemeiner Hochschulreife ist die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses auf 3,2 oder besser festgelegt.