
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer
a) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach dem Thüringer Beamtengesetz erfüllt und
- Deutsche/r gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder EU-Staatsangehöriger ist,
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
b) noch nicht das 32. Lebensjahr vollendet hat,
c) mindestens 1,63 m bis maximal 1,98 m groß ist,
d) nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint,
e) die Vorauswahlkriterien bzgl. folgender Schulnoten erfüllt:
- Bei Bewerbern mit Realschulabschluss oder Qualifiziertem Hauptschulabschluss sowie Schülern der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) muss die Leistung im Fach Deutsch Note 3 (mindestens 7 Punkte) oder besser sein. Ausschlaggebend ist das letzte aktuelle Zeugnis zur Erlangung eines der o. a. Schulabschlüsse.
- Für Bewerber mit abgeschlossener Fachhochschul- oder allgemeiner Hochschulreife ist die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses auf 3,2 oder besser festgelegt.
f) das Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden hat und
g) nach polizeiärztlichem Gutachten
polizeidiensttauglich ist.
Besitzt ein Bewerber neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit, muss er nachweisen, dass er Verpflichtungen gegenüber dem betreffenden Staat (z.B. Wehrpflicht) bereits abgeleistet hat oder von diesen Verpflichtungen befreit ist.
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer
Gehobener Polizeivollzugsdienst
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes kann unmittelbar eingestellt werden, wer