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Polizeidiensttauglichkeit

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie seelische Belastbarkeit. Die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst ist deshalb nach besonderen Maßstäben gemäß der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 von Polizeiärzten zu beurteilen.

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens wird festgestellt, ob die Bewerber den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gesundheitlich gewachsen sind. Diese Untersuchung wird beim Polizeiärztlichen Dienst der Thüringer Polizei in Erfurt durchgeführt.

Eine mit Kosten verbundene Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren, welches aufgrund bestimmter körperlicher Voraussetzungen, körperlicher Schwächen oder Erkrankungen nicht erfolgreich beendet werden kann, ist durch Sie selbst vermeidbar. Überprüfen Sie deshalb vor Ihrer Bewerbung sorgfältig die nachfolgend genannten Mindestanforderungen an Ihre Gesundheit!

Gesundheitliche Mindestanforderungen:

  • gesunder Körperbau (keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen)
  • kein Über- bzw. Untergewicht im Verhältnis zur Körpergröße
  • kein Hochwuchs
  • keine auffälligen Hautveränderungen
  • gesundes Sehorgan (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen, Nachtsehvermögen)
  • Sehleistung auf jedem Auge ohne Brille/Sehhilfe (bis zum 20. Lebensjahr mindestens 50%, ab dem 20. Lebensjahr mindestens 30%) 
  • keine störenden Sprachfehler
  • saniertes Gebiss, eine kieferorthopädische Behandlung muss abgeschlossen sein
  • ein belastbares Herz-Kreislauf-System (normale Blutdruckwerte, keine Herzkrankheiten)
  • keine allergischen Erkrankungen der Atmungsorgane (Bronchialasthma, Heuschnupfen)
  • keine ständige Medikamenteneinnahme (außer Verhütungsmittel)

Grundsätzlich sollten der Bewerbung beigefügt werden:

  • ärztliche Befunde über schwerwiegendere Erkrankungen, Unfälle, Operationen insbesondere der letzten 5 Jahre
  • ärztliche Befunde über aktuell andauernde Behandlungen aufgrund von Erkrankungen

Achtung Brillenträger!

  • der Brillenpass sowie zusätzlich dazu ein Attest über die aktuelle Sehleistung eines jeden Auges ohne Sehhilfe

Ein aktueller  Hausarztbefund ist erst am Tag der Tauglichkeitsuntersuchung →Testabschnitt 2  bereitzuhalten und dem Polizeiärztlichen Dienst zu übergeben.

Bei Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit wenden Sie sich bitte direkt an:

Thüringer Polizei
Polizeiärztlicher Dienst
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
Tel.: +49 (0) 361 / 341 - 25 74
Fax:
+49 (0) 361 / 341 - 25 59

Eventuell entstehende Kosten für notwendige, über die polizeiärztliche Untersuchung hinausgehende fachärztliche Untersuchungen oder Befundberichte müssen vom Bewerber getragen werden. Sie werden nicht vom Freistaat Thüringen übernommen.