Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Polizei

Inhalt

Rentenstelle

Liegenschaft Erfurt, Hohenwindenstraße

Zuständigkeit der Rentenstelle der Bereitschaftspolizei

Die Zuständigkeit umfasst die Verantwortung für alle Zivilbeschäftigte und Angehörige des ehemaligen Ministeriums des Inneren der Deutschen Demokratischen Republik (Deutsche Volkspolizei, sowie Organe der Feuerwehr und des Strafvollzuges), die in den früheren Bezirken Erfurt, Gera, Suhl sowie in den Kreisgebieten Artern, Altenburg und Schmölln der früheren Bezirke Halle und Leipzig beschäftigt waren.

Rentenangelegenheiten

Die Bereitschaftspolizei/Rentenstelle ist im Auftrag des Thüringer Innenministeriums als Sonderversorgungsträger nach § 8 Abs. 4 Nr.: 2 des Anspruchs- und Anwaltschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) vom 25.Juli 1991 (BGBl. I S 1606,1677) in der jeweils gültigen Fassung tätig. Sie arbeitet der Deutschen Rentenversicherung Bund die zur Rentenbe-rechnung erforderlichen Entgeltbescheinigungen (Zusatzversorgung; z.B. Zivilbeschäftigte mit AVSt - Mitgliedschaft) oder Entgeltbescheide (Sonderversorgung, z.B. uniformierte Bedienstete), zu.

Die Rentenfestsetzung und Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung Bund.
 
Versorgungsleistungen
 
Die Bereitschaftspolizei/Rentenstelle nimmt im Auftrag des Thüringer Innenministeriums die Aufgaben des Versorgungsträgers für alle nach § 9 AAÜG nicht zum 01.01.1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführten Versorgungsleistungen z.B. Übergangsrenten, Invalidenteilrenten wahr. Sie entscheidet über den Anspruch, die Höhe ggf. die Einstellung von Leistungen und überwacht diese auf der Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
Die Auszahlung der Versorgungsleistungen erfolgt ebenfalls über die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Antrag der Rentenstelle.
 
Archivangelegenheiten
 
In der Rentenstelle der Bereitschaftspolizei erfolgt die Archivverwaltung nachstehender Unterlagen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen:
 
1.   Gehaltsunterlagen bis 1991.
      Für den unter Zuständigkeit der Rentenstelle bezeichneten Personenkreis
2.   Personalunterlagen:
      Für alle ausgeschiedenen Bediensteten im Zuständigkeitsbereich  und für aus dem  
      aktiven Dienst der Thüringer Polizei ausgeschiedenen Bediensteten.
 
Service / Erreichbarkeit:
 
Sprechstunde:
Für Nachfragen zu Entgeltbescheinigungen zu Problemen der Zusatz- und Sonderversorgung  oder zu Versorgungsleistungen sowie für Akteneinsichten stehen wir Ihnen zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
 
                     Dienstag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
             im Objekt Hohenwindenstraße 10 in 99086 Erfurt  (gegenüber dem Nordbahnhof)
 
  
Um vorherige Terminabsprache, auch zur Abstimmung von mitzubringenden erforderlichen Unterlagen, wird gebeten.
 
Erreichbarkeit:
 
Telefon: (0361) 341-2865                 Fax.: (0361) 341-2879
 
 
Durch die Nennung der E-Mail-Adresse wird nicht der Zugang zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten, die mit einer (qualifizierten) elektronischen Signatur verbunden sind, eröffnet.