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Polizeiärztlicher Dienst
Der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) ist eine medizinische und psychologische Einrichtung der Thüringer Polizei.
Der PÄD gliedert sich in die Bereiche:
- Sozialmedizin/Polizeiamtsarzt
- Notfall- und Rettungsmedizin
- Medizinische Betreuung
- Polizeipsychologie/Polizeipsychologischer Dienst
- Arbeitsmedizin
- Verwaltung/Arzneimittelbeschaffung
Die Aufgaben des PÄD werden grundsätzlich durch Polizeiärzte, Polizeipsychologen, Polizeivollzugsbeamte mit spezieller Ausbildung bzw. Befähigung, medizinisches und pharmazeutisches Fachpersonal sowie Verwaltungsbeamte und Angestellte erfüllt. Die dem PÄD übertragenen Aufgaben sind für alle Beamte des Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die Tarifbeschäftigten aller Behörden, Einrichtungen und Dienststellen der Thüringer Polizei und der für die Polizei zuständigen Abteilung des Thüringer Innenministeriums sowie in den durch Verwaltungsabkommen geregelten Fällen zu erbringen.
Der PÄD erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung der Untersuchungen zur Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit entsprechend der Polizeidienstvorschrift (PDV) 300
- Durchführung von Untersuchungen vor Beendigung der laufbahnrechtlichen Probe-zeit und vor Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit nach § 126 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) und der Dienstunfähigkeit in den Fällen des § 46 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz ThürBG bei Angehörigen des Verwaltungsdienstes
- Durchführung von vertrauensärztlichen Untersuchungen
- ärztliche Versorgung und medizinische Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten nach den Heilfürsorgebestimmungen des Freistaats Thüringen
- ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung der gesundheitlichen und psychischen Eignung für Spezialeinheiten der Polizei, für Spezialverwendungen sowie für Auslandseinsätze
- Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Sicherstellung der medizinischen Betreuung und der psychologischen Beratung und Betreuung im Rahmen von Einsätzen, Übungen und Ausbildungsmaßnahmen
- notfallmedizinische/notärztliche Sicherstellung risikobehafteter polizeilicher Maßnahmen, insbesondere beim Einsatz der Spezialeinheiten des Polizei
- Fachberatung der Behörden und Einrichtungen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens, des Sanitätsdienstes und zu psychologischen Fragestellungen der Thüringer Polizei sowie die individuelle Beratung von Bediensteten der Thüringer Polizei zu dienstlich relevanten Fragestellungen oben genannter Bereiche
- Mitwirkung im Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen und Wahrnahme der sich aus § 35 Beamtenversorgungsgesetz ergebenden Aufgaben
- Durchführung der Aus- und Fortbildung von Polizeivollzugsbeamten in der "Ersten Hilfe"
- Beschaffung von Arzneimitteln, Verbands- und Desinfektionsmitteln für alle Behörden, Einrichtungen und Dienststellen der Thüringer Polizei
- Hygieneüberwachung in Gemeinschaftsunterkünften und in polizeieigenen Küchen sowie Beratungs- und Kontrollaufgaben in Verpflegungsangelegenheiten