
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Die Jugendkammer des Landgerichts Meiningen hat beide Angeklagte des Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Den 24-jährigen hat sie nach Erwachsenenstrafrecht zur einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und den 18-jährigen - zur Tatzeit 17-jährigen - nach Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war am vorangegangenen Hauptverhandlungstag abgetrennt worden, da dieser derzeit krankheitsbedingt verhandlungsunfähig ist.
Die Kammer sah es für erwiesen an, dass sich die alkoholisierten Angeklagten am Abend des 16.06.2012 in die Wohnung des 59jährigen später Getöteten in einem Mehrfamilienhaus in Suhl begeben und von diesem Geld gefordert haben. Der Geschädigte gab an, kein Geld zu haben. Daraufhin durchsuchten die Angeklagten die Wohnung und fanden ca. 20,- €. Wegen der vermeintlich falschen Angaben des Geschädigten gerieten sie in Wut und malträtierten ihn daraufhin auf verschiedenste Weise. So schlug der damals 17jährige Angeklagte mit einem Stuhl so heftig auf den Geschädigten ein, dass dieser zerbrach und den Geschädigten erheblich verletzte. Anschließend verließen sie zunächst die Wohnung, kehrten aber ca. 3 Stunden später zurück, wo sie den Geschädigten blutend und stöhnend auf der Couch liegend vorfanden. Sie stellten weitere Geldforderungen. Um die Reaktionsfähigkeit des Geschädigten zu testen und ihn zu erniedrigen, urinierte der damals 17jährige Angeklagte auf das Gesicht des Geschädigten, in der weiteren Folge steckte einer der Angeklagten einen glühenden Zigarettenstummel in eines der Nasenlöcher des Geschädigten. Desweiteren schlugen sie mit einem schweren Couchtisch auf ihn ein und ließen ein Fernsehgerät auf seinen Kopf fallen. Daraufhin verließen sie die Wohnung und ließen den Geschädigten liegen, der dort in den Vormittagsstunden des 17.06.2012 seinen Verletzungen erlag und erst einige Tage später gefunden wurde.
Der 18jährige war vollumfänglich geständig, der 24jährige teilgeständig.
Die Kammer hat die Angeklagten u.a. wegen Mordes verurteilt, da sie davon ausging, dass die Angeklagten aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Sie ging beim 24jährigen Angeklagten jedoch von einem gemilderten Strafrahmen aus, da er Angeklagte erheblich alkoholisiert war und daher nicht ausschließbar seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Eine mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat sie geprüft, mangels Erfolgsaussicht jedoch letztendlich nicht angeordnet.
Die Kammer entsprach mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des 18 jährigen Angeklagten hatte eine Jugendstrafe von sechs Jahren beantragt, die Verteidigung des 24jährigen hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und im Übrigen Freispruch beantragt.
Landwehr
Richter am Landgericht
-Mediensprecher-