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Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat vor kurzem die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht bekannt gegeben. Die drei Familiensenate des Oberlandesgerichts haben die Leitlinien erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Thüringen zu erzielen. Sie sind als (unverbindliche) Orientierungshilfen für die Familienrichter bei den Amtsgerichten, aber auch für Rechtsanwälte und die Parteien selbst gedacht.
Die neuen Leitlinien der "Thüringer Tabelle" (Stand: 01.01.2013) setzen die mit den anderen Oberlandesgerichten abgestimmte Anpassung der pauschalen Sätze zum notwendigen Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige wie folgt um:
Für Erwerbstätige, die minderjährigen Kindern unterhaltsverpflichtet sind, erhöht sich der notwendige Selbstbehalt von 950 € auf 1.000 €. Das Gleiche gilt für erwerbstätige Eltern eines volljährigen unverheirateten Kindes bis zur Vollendung dessen 21. Lebensjahres, solange das Kind im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles lebt und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet. Auch hier ist der notwendige Selbstbehalt auf nun 1.000 € angehoben worden.
Für Nichterwerbstätige, die minderjährigen oder privilegierten Kindern (in der allgemeinen Schulausbildung etc.) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unterhaltspflichtig sind, steigt der Selbstbehalt von 770 € auf 800 €.
Die Anpassung berücksichtigt so für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz IV") zum 01.01.2013.
Die übrigen Selbstbehaltssätze der "Thüringer Tabelle" sind linear angeboten worden. Ab 2013 ändern (erhöhen) sich deshalb für Unterhaltspflichtige auch folgende Selbstbehalte:
Eine Erhöhung des Kindesunterhaltes sieht die "Thüringer Tabelle" hingegen nicht vor. Der Kindesunterhalt richtet sich nämlich nach dem Kinderfreibetrag im Steuerrecht, also dem bei der Besteuerung der Eltern steuerfrei gestellten Geldbetrag. Der Kinderfreibetrag ist 2013 nicht angehoben worden. Deshalb steigen auch die Unterhaltsbeträge für Kinder nicht.
Veröffentlicht sind die zahlreiche weitere Einzelfragen behandelnden neuen Unterhaltsleitlinien auf der
Homepage des Thüringer Oberlandesgerichts.
Sonja Friebertshäuser
Richterin am Oberlandesgericht
-Mediensprecherin-