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Ehemaliger Geschäftsführer und städtische GmbH streiten vor dem Thüringer Oberlandesgericht über Aufhebungsvertrag

Gestern hat der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts über die Wirksamkeit eines Vertrages verhandelt, mit dem das Engagement des Beklagten als Geschäftsführer der GmbH einer Westthüringer Kommune gegen eine hohe Abfindung aufgehoben wurde.

Der Beklagte war drei Jahre lang Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin der Klägerin, einer privaten Gesellschaft der Stadt. Ende des Jahres 2007 wurde der Geschäftsführervertrag einvernehmlich aufgehoben und in der Folge die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung auch an den Beklagten ausbezahlt.

Nun verlangt die Klägerin die Rückzahlung der Abfindung mit der Begründung, der Beklagte habe sie, bzw. ihre Rechtsvorgängerin im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag getäuscht. Deshalb hat sie den Aufhebungsvertrag angefochten.

In diesem Zusammenhang hat die Klägerin im Prozess neben der Rückzahlung des Abfindungsbetrages im Wege einer sogenannten Zwischenfeststellungsklage beantragt, die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages festzustellen.

Über diese Zwischenfeststellungsklage hat das Landgericht Erfurt mit Teilurteil vom 05.10.2010 entschieden und die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages festgestellt.
Gegen das Teilurteil hat der Beklagte Berufung eingelegt; und zwar mit dem Ziel, die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages durch das Thüringer Oberlandesgericht feststellen zu lassen.

Gestern hat der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts über die näheren Umstände des Zustandekommens des Aufhebungsvertrages Beweis erhoben. Eine Entscheidung des Senats wird für den 21.06.2012 erwartet.

Aktenzeichen des Thüringer Oberlandesgerichts: 1 U 916/10
Aktenzeichen des Landgerichts Erfurt: 9 O 547/09

Sonja Friebertshäuser
Richterin am Oberlandesgericht
-Mediensprecherin-