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Liste der gemeinnützigen Einrichtungen
In Thüringen wird bei dem Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen geführt, die eine Orientierungshilfe, jedoch keine Empfehlung für Richter und Staatsanwälte darstellt.
Die Aufnahme in die Liste, die jeweils zum 01. Mai neu erstellt wird, begründet keinen Rechtsanspruch auf Zuweisungen von Geldauflagen.
Für die Aufnahme in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen ist der Anmeldebogen ausgefüllt und satzungsgemäß unterzeichnet nebst Anlagen an das Thüringer Oberlandesgericht zu übersenden.