
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Zulassungsverfahren
Der Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren bedarf es bei Behörden und Gerichten einer Verwaltungsvereinbarung, im Übrigen einer Genehmigung, die auf Antrag und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung erteilt wird.
Die Zuständigkeit der Genehmigung/Verwaltungsvereinbarung obliegt dem
Präsidenten des
Thüringer Oberlandesgerichts
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Hierher übersenden Sie bitte Ihre vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per Post.
Die notwendigen Antragsunterlagen stehen unter der Rubrik
Dokumente/Formulare zur Verfügung.