
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Grundbuchabrufverfahren im Freistaat Thüringen |
Allgemeine Hinweise zum automatisierten Abrufverfahren
Die Einführung des Elektronischen Grundbuchs
In Thüringen wurde am 18.06.2001 mit der Neufassung der Papiergrundbücher auf elektronische Form in der Erfassungsstelle Weimar begonnen. Im weiteren Verlauf nahmen die Erfassungsstellen Worbis, Meiningen und Altenburg ihre Arbeit auf. Die Erfassung der Grundbücher wurde im 4. Quartal 2004 abgeschlossen. Damit stehen alle Grundbücher Thüringens digital zur Verfügung.
Die elektronischen Grundbücher wurden dabei ausschließlich durch Neufassung (§ 69 GBV) erzeugt. In anderen Bundesländern wurden die Grundbücher weitgehend eingescannt. Durch die Neufassung der Grundbücher konnte in Thüringen unter anderem eine bessere Lesbarkeit erreicht werden.
Das Abrufverfahren
Für einen bestimmten Nutzerkreis (Notare, Kreditinstitute, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landes- und Kommunalbehörden) erlaubt das Elektronische Grundbuch die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren. Den Teilnehmern wird damit seit 01.06. 2006 unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter die Möglichkeit geboten, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen sowie Grundbuchabdrucke zu fertigen. Dabei wird der aktuelle Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Einsicht dargestellt. Daneben ist eine Flurstücks- und Eigentümerrecherche, eine Suche in der Markentabelle (Register der im Grundbuchamt vorliegenden Anträge) sowie die Ermittlung des letzten Änderungsdatums von Grundbuchblättern (Aktualitätsnachweis) möglich. Einzelheiten zum Funktionsumfang können dem
Benutzerhandbuch entnommen werden.
Den Teilnehmern bleibt somit in den häufigsten Fällen der Gang zu den Grundbuchämtern erspart. So können beispielsweise während der notariellen Beurkundung auftretende Fragen sofort geklärt werden, Kreditgeschäfte schneller abgewickelt und notwendige Kosten zur Erteilung von Grundbuchausdrucken gespart werden.
Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Abrufverfahren können Sie
hier einsehen.