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Das von den Präsidenten der Landgerichte gem. § 22 ThürAGGVG in elektronischer Form geführte gemeinsame Verzeichnis der von ihnen allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer wird seit dem 01.03.2010 im Internet veröffentlicht (§ 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzern vom 26.11.2009). Die Veröffentlichungen erfolgen im gemeinsamen Internetportal der Bundesländer unter
www.justiz-dolmetscher.de Betreiber der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank ist das Justizministerium des Landes Hessen.