Freistaat Thüringen Thüringer Oberlandesgericht

Inhalt

Geschichte

Zur Geschichte des Thüringer Oberlandesgerichts

 

1558 - 1881 Schöppenstuhl

Gegründet  an der Universität Jena auf Grund einer Stiftungsurkunde von Kaiser Ferdinand I. mit dem Privileg der gutachterlichen Spruchtätigkeit. Rechtsstreitigkeiten in Zivil- als auch in Strafsachen wurden vom Schöppenstuhl entschieden.

1566 - 1816 Hofgericht Jena

Gegründet durch die Herzöge zu Sachsen. Die Hofgerichte galten als besonderer Gerichtsstand, so dass die Untertanen mehrere Instanzen anrufen und Recht finden konnten: "Bey einem jeden Amt und Stadt, dann bei einem ordentlichen Obergericht, dass Hoff-Gericht genannt, und endlich bei dem Chur- und Fürsten zu Sachsen selbst."

1816 - 1879 Oberappellationsgericht

Staatsvertrag der ernestinischen Länder zur Bildung des gemeinschaftlichen OA in Jena vom 08.10.1816.  "Das neue Institut eines O.A. Gerichts soll nicht nur an die Stelle der ehemaligen Reichsgerichte, unter gewissen - den jetzigen Verhältnissen angemessenen Modifikationen treten; sondern auch überhaupt den höchsten Gerichtshof in allen Rechtsstreitigkeiten der Einwohner ihrer Lande, bilden."

01.10.1878 Oberlandesgericht Jena

"Vertrag zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts" Staatsvertrag vom 19.02.1877. Die örtliche Zuständigkeit erstreckte sich auf folgende Bundesstaaten des Deutschen Reiches: Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie.

1880 wurde der "Neubau" an der Ausfallstraße nach Weimar bezogen.

1945 Wiedereröffnung in Jena; Verlegung nach Gera

Auf Anordnung der Besatzungsmächte wurde die Wiederaufnahme der Tätigkeit der deutschen Gerichte eingeleitet. In den Wirren des Neubeginns der thüringischen Justiz kam es Anfang August 1945 überraschend und allgemein unbemerkt aufgrund einer Anordnung des Landespräsidenten Dr. Paul zur Verlegung des OLG Jena nach Gera.

1950 Umzug nach Erfurt

Der Thüringer Landtag hat mit dem Gesetz vom 19.05.1949 beschlossen, den Sitz des OLG von Gera nach Erfurt zu verlegen.

1952 Auflösung des Oberlandesgerichts und Errichtung des Bezirksgerichte

Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28.02.1952: "Zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates sind anstelle der bisherigen Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte in den Kreisen Kreisgerichte und in den Bezirken Bezirksgerichte zu errichten."

1990 Umbildung der Gerichtsstrukturen der DDR

Im Einigungsvertrag haben sich die neuen Bundesländer verpflichtet, die im Gerichtsverfassungsrecht der Bundesrepublik vorgesehenen Gerichtsbarkeiten und Gerichtsstrukturen einzurichten, sobald die personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

1993 Wiedererrichtung des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena am 01.09.1993

Standortentscheidung des Landtags für Jena. Einzug in das Bürohochhaus Leutragraben 2-4. Das von 1945 an fremdgenutzte OLG-Gebäude in der Humboldtstraße kann erst nach einer umfassenden Renovierung genutzt werden.

2004 Umzug in das neu erbaute Justizzentrum

[1] Entnommen aus:

Festschrift zur Wiedererrichtung des Oberlandesgerichts in Jena, hrsg. von Hans Joachim Bauer; Olaf Werner. - München: Beck, 1994 ISBN 3-406-37968-0