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Aufgaben und Struktur des Landgerichts Meiningen |
| I. Zivilkammern und Handelskammer |
| Die Zivilkammern des Landgerichts sind erstinstanzlich hauptsächlich zur Entscheidung über Streitigkeiten mit einem Streitwert berufen, der 5.000 Euro übersteigt. |
| Daneben entscheiden Zivilkammern des Landgerichts in zweiter Instanz über Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks, soweit nicht das Thüringer Oberlandesgericht - beispielsweise in Familiensachen - zuständig ist. |
| 1. Zivilkammer |
| • Spezialkammer für Bau- und Architektensachen im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 c ZPO |
| • Allgemeine Zivilsachen |
| • Ablehung und Ausschließung von Richtern |
| • Beschwerden in Grundbuchsachen |
| • Beschwerden in Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzsachen |
| 2. Zivilkammer |
| • Spezialkammer für Bank- und Finanzsachen im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2b ZPO und |
| für sonstige Kapitalanlagesachen |
| • Spezialkammer für Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersachen |
| im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2d ZPO |
| • Spezialkammer für Pressesachen im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2a ZPO |
| • Spezialkammer für Fracht- und Speditionssachen im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2g ZPO |
| • Spezialkammer für Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie |
| im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2j ZPO |
| • Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen |
| • Beschwerden in Abschiebehaft- und Freiheitsentziehungsverfahren |
| 3. Zivilkammer |
| • Spezialkammer für Arzthaftungssachen im Sinne von § 348 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2e ZPO |
| • Spezialkammer für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen im Sinne von § 348 Abs. 1 |
| Satz 2 Ziff. 2 h ZPO |
| • Allgemeine erstinstanzliche Zivilsachen |
| • Beschwerden in Betreuungs-, Vormundschafts- und Unterbringungssachen |
| • Notarkostenbeschwerden |
| • Beschwerden in Beratungshilfesachen, selbständigen Beweisverfahren und Streitwertbeschwerden |
| 4. Zivilkammer |
| • Berufungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegen Berufungen der Amtsgerichte des Bezirks |
| • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, soweit nicht die 1., 2. oder 3. Zivilkammer |
| oder die Kammer für Handelssachen zuständig ist |
| Kammer für Handelssachen |
| • Erstinstanzliche Handelssachen im Sinne von § 95 GVG |
| • Beschwerden in Handelssachen |
| II. Strafkammern |
| 1. Strafkammer |
| • Schwurgerichtsverfahren |
| • Strafverfahren erster Instanz, soweit es sich nicht um Strafverfahren gegen Jugendliche und |
| Heranwachsende handelt |
| 2. Strafkammer |
| • Erstinstanzliche Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende |
| • Berufungen gegen Jugendliche und Heranwachsende, soweit sie sich gegen Verfahren der |
| Jugendrichter und Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte des Bezirks wenden |
| • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgericht des Bezirks |
| 3. Strafkammer |
| • Berufungen gegen Urteile der Strafrichter der Amtsgerichte des Bezirks |
| • Berufungen gegen Urteile der Schöffengerichte der Amtsgerichte des Bezirks |
| 4. Strafkammer |
| • Strafvollstreckungskammer |
| 5. Strafkammer |
| • Verfahren nach dem Ersten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Reha-Kammer) |
| III. Sonstige Spruchkörper |
| Richterdienstgericht |
| • Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 51 des Thüringer Richtergesetzes, |
| insbesondere in Disziplinarsachen der Richter |
| Kammer für Baulandsachen |
| • Entscheidungen über Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 BauGB |
| IV. Thüringer Projekt Güterichter |
| Das Landgericht Meiningen bietet den Parteien an, in einer Güterichterverhandlung mit Hilfe der |
| gerichtsinternen Mediation eine gemeinsame Lösung des Rechtsstreits zu erarbeiten. |
| Dabei werden bereits bei dem Landgericht anhängige Streitverfahren im Einverständnis der |
| Parteien einem sogenannten Güterichter zugewiesen, der die Parteien und Anwälte zu einem |
| Mediationsgespräch einlädt. Im Rahmen dieses Gesprächs versuchen die Parteien und ihre Prozess- |
| bevollmächtigten unter Moderation und Vermittlung des Güterichters im Wesentlichen, selbst eine Lösung |
| für ihre Streitigkeiten zu entwickeln. Gelingt ihnen dies, wird der Güterichter auf Antrag der Parteien einen |
| vollstreckungsfähigen Vergleich protokollieren. Andernfalls wird der Rechtsstreit an den zur Durchführung |
| der streitigen Verhandlung zuständigen Prozessrichter zurückgegeben. Zusätzliche Kosten entstehen für |
| die Durchführung des Gesprächs nicht. |
| Derzeit sind beim Landgericht Meiningen drei Richterinnen und Richter als Güterichter tätig. Bei Nachfragen |
| zu dem Projekt "Thüringer Güterichter" wenden Sie sich bitte an den Geschäftsleiter, Herrn JAR Kahrer |
| (03693/509-208) oder Frau Hermann (03693/509-200). Gegebenenfalls kann über die genannten |
| Auskunftspersonen ein direkter Kontakt mit einer Güterichterin oder einem Güterichter am Landgericht |
| Meiningen hergestellt werden. |