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Kleine Geraer Justizgeschichte
| Seit Mitte des 12. Jahrhunderts | Die Vögte von Gera - Vorgänger der Fürsten Reuß - übten den sogenannten Blutbann aus, d.h. die hohe Gerichtsbarkeit bis hin zur Todesstrafe. |
| Seit dem 13. Jahrhundert | Halten sie die Gerichtshoheit als dauerndes und erbliches Recht. |
| Seit dem 16. Jahrhundert | Wird die fürstliche Gerichtsbarkeit in einem „Reuß-Plauenschen Landgericht“ ausgeübt, das mit studierten Juristen besetzt ist. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Bereich des Fürstentums. |
| Seit Ende des 12. Jahrhunderts | Gibt es in dem „Schultheißen-Gericht“ Gera ein Städtisches Gericht der sogenannten Niederen Gerichtsbarkeit, das unabhängig vom Fürstenhaus in erster Linie private Rechtsstreitigkeiten und Abgabenfragen behandelt. |
| Seit 1487 | Ist die Städtische Gerichtsbarkeit als sogenannter „Sitzender Rat“, d.h., als Schöffengericht organisiert. |
| Erst 1836 | Wird die Zweiteilung zwischen Städtischer und Fürstlicher Gerichtsbarkeit im Rahmen einer Justizreform aufgehoben und ein einheitliches Gerichtswesen mit sogenannten Kriminalgerichten als Eingangsinstanzen - Vorgänger der heutigen Amtsgerichte - in Gera, Schleiz und Lobenstein und dem Appellationsgericht in Gera geschaffen. Das Appellationsgericht ist dem Oberappellationsgericht der Thüringer Fürstentümer in Jena unterstellt. |
| 1878 | Mit dem Reichsgerichtsverfassungsgesetz wird Gera Sitz des gemeinschaftlichen Landgerichts des Herzogtums Reuß jüngere Linie und des Großherzogtums Sachsen-Weimar für etwa 185.000 Einwohner mit den reußischen Amtsgerichten Gera, Hohenleuben, Lobenstein, Hirschberg und Schleiz sowie den Weimarer Amtsgerichten Neustadt/Orla, Auma und Weida. Das Landgericht ist dem gemeinschaftlichen Oberlandesgericht Jena unterstellt. |
| 1898 | Das heutige Landgerichtsgebäude wird für einen Präsidenten, einen Direktor und 7 Landrichter, zugleich aber auch für Teile des Amtsgerichts und die Staatsanwaltschaft erbaut. Das im klassizistischen Stil errichtete Haus kostete damals ca. 480.000,-- Mark. |
| 1945 - 1951 | Bei gleichbleibender Land- und Amtsgerichtsstruktur wird von der SMAD das Oberlandesgericht im Jahre 1945 von Jena nach Gera und im Jahre 1950 weiter nach Erfurt verlegt. |
| 1952 | Auflösung des Landes Thüringen und Bildung des Bezirks Gera. Das Landgericht wird Bezirksgericht, sein Sprengel erweitert sich auf den ganzen Bezirk einschließlich Jena, Rudolstadt und Saalfeld; es ist direkt dem Obersten Gericht der DDR nachgeordnet. |
| 1990 | Durch die Wiedergründung des Landes Thüringen im Rahmen des Vereinigungs- prozesses wird der Geraer Gerichtssprengel um Altenburg und Schmölln nochmals erweitert. |
| 1993 | Das Landgericht Gera wird wiedererrichtet. Ansprechpartner für über 800.000 Einwohner; nachgeordnet sind die Amtsgerichte Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld und Stadtroda. Das Landgericht wird wieder dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena unterstellt. |