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Insolvenzabteilung:
Insolvenzveröffentlichungen erfolgen grundsätzlich im Internet. Sie finden die Insolvenzbekanntmachungen
hier. Etwaige zusätzliche Veröffentlichungen werden in der Ostthüringer Zeitung vorgenommen.
Zwangsversteigerungsverfahren
Veröffentlichungen nach § 39 ZVG erfolgen zwingend im Thüringer Staatsanzeiger, Veröffentlichungen nach § 40 ZVG zumeist in der Ostthüringer Zeitung oder
hier.
übrige Abteilungen:
Auch alle übrigen Abteilungen veröffentlichen in der Osthüringer Zeitung.