Freistaat Thüringen Thüringer Oberlandesgericht

Inhalt

Zeugenbetreuung

1. Zeugenbetreuung:
Das Amtsgericht Erfurt bietet in allen anhängigen Prozesssachen – insbesondere Straf-, Zivil- und Familienverfahren - die Möglichkeit der Zeugenbetreuung an.

Was bedeutet Zeugenbetreuung?
Ziel der Zeugenbetreuung ist eine Unterstützung des Zeugen während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude. In einem Strafverfahren sollen zum Beispiel Ängste vor einer Zeugenaussage und ggf. vor der Konfrontation mit dem Angeklagten genommen werden. Darüber hinaus sollen die Opfer von Straftaten vor etwaigen Beeinflussungen durch andere Zeugen oder den Angeklagten geschützt werden.

Die Ziele der Zeugenbetreuung lauten im Einzelnen: 
• Abbau von Ängsten
• Möglichkeit des Gesprächs und Unterstützung des Zeugen
• Informationen zum Ablauf des Verfahrens bzw. der Hauptverhandlung
• zur Seite stehen, um das Gefühl des Alleingelassen-Werdens zu vermeiden

Die Zeugen finden in den Zeugenbetreuern Ansprechpartner, die sich auf ihre Situation einstellen und die ihnen zur Seite stehen.

Ferner besteht beim Amtsgericht die Möglichkeit der Kinderbetreuung für den Zeitraum einer Antragsaufnahme oder während der Teilnahme als Zeuge oder Partei an einer Verhandlung. Weitere Informationen können über die Verwaltungsgeschäftsstelle (Telefon-Nr.: (0361) – 3776 257 bzw. 253 bzw. 280) bezogen werden. Es wird empfohlen, für den Fall der Inanspruchnahme der Zeugenbetreuung diese vorher telefonisch anzuzeigen.

Wo ist das Zeugenbetreuungszimmer?


Das Zeugenbetreuungszimmer des Amtsgerichts Erfurt befindet sich in der 1. Etage des Justizzentrums Erfurt in Raum 1.11.

Wie sieht das Zeugenbetreuungszimmer aus?

 
Dsc 0013

Was kostet die Inanspruchnahme der Zeugenbetreuung?

Hierdurch entstehen weder den Verfahrensbeteiligten noch dem Zeugen Kosten.