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Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena ist auf Landesebene das höchste Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst:
Das Oberlandesgericht entscheidet in Zivilsachen über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, in Familiensachen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in Strafsachen über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und gegen Berufungsentscheidungen der Landgerichte und in Bußgeldsachen über Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
Neben der Rechtsprechung obliegen dem Oberlandesgericht Jena auch Aufgaben der Justizverwaltung und Dienstaufsicht über die 4 Landgerichte und 23 Amtsgerichte des Bezirks. Zu den Justizverwaltungsaufgaben zählen: