
“1943 musste ich erleben, wie man sowjetische Frauen vom Bahnhof Unterwellenborn zur Abteilung Donauwörth führte. Herzzerreissend, wie eine Herde Tiere wurden sie getrieben. Mit Holzpantoffeln, als ob man sie vor der Haustür abgeführt hatte, ohne jede Vorbereitung. Finstere Blicke kamen mir entgegen ... solch ein Leid, und man konnte nichts dagegen tun.” Soweit der Bericht einer Augenzeugin über Zwangsarbeiter der Maxhütte Unterwellenborn.
Diese Situation war in Thüringen ab 1942 nahezu alltäglich. In Hunderten von Lagern waren Zehntausende von Arbeitskräften untergebracht, die zur Arbeit in der Landwirtschaft oder der Industrie gezwungen wurden. Der Begriff “Zwangsarbeiter” hat hier keinen personenstandsrechtlichen Charakter, sondern drückt unter Berücksichtigung der Umstände sowohl der Rekrutierung wie der Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland eine Bewertung des Schicksals der Betroffenen aus.
Unter dem Begriff “Zwangsarbeiter” werden also alle Personen gezählt die zur Arbeit gezwungen wurden. Dies betrifft nach dem Kriterium des Staatsbürgerrechtes sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer. Nach dem Kriterium der Lebensbedingungen betrifft es Vertragsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge.
Das nationalsozialistische Regime hatte in der kurzen Zeit seiner Existenz mit zwei entgegensätzlichen Problemen des Arbeitsmarktes zu kämpfen: Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel. Bis etwa 1936 diente die Arbeitspolitik noch dazu, durch Ankurbelung der Wirtschaft und gezielte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, wie den Reichsarbeitsdienst, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Spätestens ab 1938 erfolgte der Übergang zur Zwangslenkung des Arbeitsmarktes. Das Problem war nun nicht mehr die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitskräftemangel. Die Teildienstpflicht im Sommer 1938 und die Volldienstpflicht ab dem Frühjahr 1939 führten für die deutschen Arbeitnehmer zu einem zunehmenden Zwangscharakter des Arbeitsverhältnisses. Deutsche Staatsangehörige konnten nun eine begrenzte Zeit lang dazu verpflichtet werden, an einem zugewiesenen Arbeitsplatz Dienste zu leisten oder sich einer bestimmten beruflichen Ausbildung zu unterziehen.
Ein Weg zur Milderung des Arbeitskräftemangels war die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern. So waren 1936/37 229.000, 1937/38 328.000 und 1938/39 398.000 ausländische Arbeitskräfte freiwillig in Deutschland tätig. Der überwiegende Teil von Ihnen, vorwiegend polnische Saisonarbeiter, war in der Landwirtschaft eingesetzt.
Unmittelbar nach Kriegsbeginn nutzten die Nationalsozialisten die Möglichkeit der Beschäftigung von Kriegsgefangenen. Bereits Ende September 1939 arbeiteten etwa 100.000 Gefangene in der deutschen Landwirtschaft, im November bereits 250.000 und am Jahresende 1939 rund 300.000.
Fremdarbeiter
In der Terminologie der Nationalsozialisten gab es zwei große Gruppen von zivilen ausländischen Zwangsarbeitern, die “Fremdarbeiter-Ost” und die “Fremdarbeiter-West”. “Ostarbeiter” stammten aus den osteuropäischen Gebieten. Insbesondere Russen und Ukrainer wurden unter diesem Terminus subsumiert. Als “Fremdarbeiter-West” bezeichnete man Westeuropäer, vor allem Franzosen, Belgier und Holländer. Die Beweggründe und die Umstände der Arbeitsaufnahme im Deutschen Reich waren vielfältig. Auch bei sowjetischen Arbeitskräften gab es neben verschleppten Menschen tatsächlich Freiwillige.
Der Beginn des massenhaften Einsatzes von ausländischen Arbeitskräften fällt in den November 1939. Am 16. November wies Hermann Göring die Arbeitsverwaltung an: “die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskräfte, insbesondere polnischer Mädchen in größtem Ausmaß zu betreiben. Ihr Einsatz und insbesondere ihre Entlöhnung müssen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stellen”.
Die juristische Grundlage des Fremdarbeitereinsatzes bildete ein am 8. März 1940 veröffentlichtes Erlasswerk zur Regelung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der polnischen Zivilarbeiter. Diese Erlasse waren die Grundlage eines umfassenden Systems der Beaufsichtigung und Repression der polnischen Arbeiter und stellten den Auftakt für ein nach Nationalitäten differenziertes Sonderrecht für ausländische Arbeitskräfte dar.
Ab dem Herbst 1940 wurden verstärkt zivile Arbeitskräfte in Frankreich, Holland und Belgien angeworben. Sie waren de jure den deutschen Beschäftigten gleichgestellt und hatten im Vergleich zu den weitgehend entrechteten Ostarbeitern oft bessere Arbeitsbedingungen.
Zu Beginn des Überfalls auf die UdSSR nahm die deutsche Armee eine große Anzahl sowjetischer Soldaten gefangen. Die rund 3,35 Millionen Kriegsgefangenen wurden aus rasseideologischen Gründen zunächst nicht zum Arbeitsdienst herangezogen. Erst am 31. Oktober 1941 ordnete Hitler auf Grund des immer gravierender werdenden Arbeitskräftemangels den “Russeneinsatz” in der Kriegswirtschaft an. Ab dem Frühjahr 1942 wurden dann auch massenhaft zivile russische Arbeitskräfte nach Deutschland verbracht. So kamen bereits Ende November 1942 auf 100 deutsche Beschäftigte 8 Arbeitskräfte aus der UdSSR.
Grundsätzlich stand allen ausländischen Arbeitskräften bei gleicher Leistung der gleiche Lohn wie den deutschen Arbeitskollegen zu. Mit Ausnahme der “Ostarbeiter” wurden den ausländischen Zivilarbeitern Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Lohn abgezogen. Polen waren zusätzlich mit einer Sozialausgleichsabgabe belastet um den Lohn niedrig zu halten. Für die “Ostarbeiter” galten besondere Regelungen. Sie waren zunächst nur krankenversicherungspflichtig. Erst ab 1944 wurden sie auch für die übrigen Sozialversicherungsbeiträge veranlagt. Bis 1943 belastete man die Löhne der osteuropäischen Arbeitskräfte anstatt mit der Lohnsteuer mit einer speziellen Ostarbeiterabgabe, um die Nettolöhne niedrig halten zu können. Zur Steigerung des Leistungswillens der Arbeitskräfte wurde erst 1943 die Ostarbeiterabgabe reduziert und dann 1944 neben der nun auch hier eingeführten Besteuerung pauschal auf 15% festgesetzt.
Zu Kriegsende gehörten die Zwangsarbeiter allerorten zum Stadtbild und waren nahezu in allen Lebensbereichen präsent. Dies schließt ein dichtes Netz von Arbeitslagern mit ein. Allein in Gotha gab es 1944 alles in allem 3.035 ausländische Beschäftigte. Sie waren in insgesamt 29 Lagern einquartiert. Die zwei kleinsten Lager, der Firma Metago und des Gaswerkes, beherbergten je 7 Zwangsarbeiter. Im größten Zwangsarbeiterlager Gothas, dem Lager der Gothaer Waggonfabrik, waren 1415 Arbeitskräfte, darunter 650 “Ostarbeiter” und 350 Franzosen, untergebracht. Darüber hinaus gab es “Gemeinschaftslager”, in denen Zwangsarbeiter zentral einquartiert wurden. Ein Beispiel hierfür war das Gemeinschaftslager der Geraer Betriebe e.V.. Ende Mai 1944 lebten in dem Lager 900 Ostarbeiterinnen mit 150 Kindern, 180 Ostarbeiter sowie 120 Letten und Französinnen.
Die vorzugsweise Unterbringung der ausländischen Arbeitskräfte in Lagern führte zur Entwicklung spezifischer Lagergesellschaften. Faustrecht, Misstrauen, Angst und Beutelschneiderei gehörten genauso zum Alltag wie Korruption, Kleinkriminalität und Lagerprostitution.
Insgesamt muss man feststellen, dass die Beurteilung der Situation eines Fremdarbeiters nur individuell getroffen werden kann. Zu unterschiedlich waren die Umstände, unter denen Menschen im Dritten Reich zur Arbeit gezwungen wurden. Beispielhaft für diesen Spannungsbogen ist ein Vergleich innerhalb des Zeiss-Stiftungskonzerns. Im Zeiss-Archiv in Jena existiert der Brief eines ehemaligen holländischen Zivilarbeiters aus dem Jahr 1946. Wörtlich heißt es hier: “Ich kann aber Jena und die schöne Zeit nicht vergessen.” Dies dürfte eher die Ausnahme gewesen sein. Die Mehrheit der Zwangsarbeiter war Entbehrungen, Schikanen und hohem Leistungsdruck ausgesetzt. So berichteten Zeugen wie ein sowjetischer Kriegsgefangener bei Bauarbeiten vor Erschöpfung in ein Fundament fiel und lebend einbetoniert wurde oder wie sowjetische Zwangsarbeiter des Zeiss-Konzerns vor Hunger Gras, Kohle und Vaseline gegessen haben.
Wie weit der Fremdarbeitereinsatz in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein zum Alltag gehörte, zeigt die Tabelle über die Verteilung der beschäftigten Ausländer nach Wirtschaftsbereichen. Nicht nur die großen Industriekonzerne profitierten vom Einsatz nichtdeutscher Arbeitskräfte. Auch Landwirte, Banken, Gemeinden, Reichsbahn und Reichspost beschäftigten ausländische Zwangsarbeiter. Zudem waren beispielsweise im Februar 1944 1.568 Ausländer im Bereich der häuslichen Dienste im Gau Thüringen beschäftigt.
| Im Gau* Thüringen beschäftigte Ausländer nach Wirtschaftsbereichen | ||||
| 20.08.1942 | 15.02.1943 | 15.08.1943 | 15.02.1944 | |
| Insgesamt | 91.868 | 114.883 | 150.917 | 162.109 |
| darunter: | ||||
| Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht | 40.375 | 36.823 | 47.575 | 47.236 |
| Eisen-/Stahl-/Metallwaren | 12.888 | 17.491 | 23.392 | 26.423 |
| Maschinen-/Apparate-/Kessel-/ Fahrzeugbau | 8.081 | 16.351 | 23.858 | 25.701 |
| Reichsbahn | 2.430 | 3.029 | 3.893 | 4.239 |
| Bau- und Baunebengewerbe | 2.092 | 2.369 | 2.818 | 2.802 |
| Handel/Banken/Börsen- und Versicherungsgewerbe | 750 | 1.129 | 1.714 | 2.019 |
| Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe | 752 | 1.092 | 1.569 | 1.761 |
| In Thüringer Unternehmen beschäftigte Ausländer (Auswahl; Februar 1944) | ||||
| Insgesamt | Ostarbeiter | Sonstige Ausländer | Kriegs- Gefangene | |
| Gustloff-Werke; Weimar | 5.024 | 955 | 3.987 | 82 |
| Rheinmetall-Borsig; Sömmerda | 4.239 | - | 3.461 | 778 |
| Carl Zeiss, Jena | 4.150 | 1.001 | 2.916 | 233 |
| Hugo Schneider; Altenburg | 3.873 | 1.391 | 2.226 | 256 |
| BMW, Eisenach | 2.386 | 842 | 1.428 | 116 |
| Jenaer Glaswerke Schott; Jena | 1.742 | 522 | 868 | 352 |
| Siemens-Schuckert; Neuhaus-Schierschnitz | 1.195 | 784 | 288 | 123 |
| Relation Gesamtzahl der Beschäftigten/Ausländer (Auswahl; Februar 1944) | ||||
| Gesamtzahl | Ausländer | in % | ||
| C.G. Haenel; Suhl | 891 | 724 | 81,3 | |
| Orenstein & Koppel, Nordhausen | 1.134 | 853 | 75,2 | |
| Thür. Nahrungsmittel AG, Großheringen | 146 | 106 | 72,6 | |
| Gustloff-Werke; Weimar | 7.336 | 5.024 | 68,5 | |
| BMW-Flugmotoren; Eisenach | 3.974 | 2.033 | 51,2 | |
| Siemens & Halske; Arnstadt | 3.356 | 781 | 23,3 | |
| Olympia; Erfurt | 3.437 | 705 | 20,5 | |
(Die Tabellen basieren auf Zahlenmaterial, welches im Zuständigkeitsbereich des Reichswirtschaftsministeriums 1944 erstellt wurde.
* Der Gau Thüringen umfasste in etwa die Gebiete des heutigen Freistaates Thüringen.)
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz
Robert H. Jackson, der amerikanische Hauptankläger des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg 1946, nannte Fritz Sauckel den “größten und grausamsten Sklavenhalter seit den ägyptischen Pharaonen”. Diese Aussage reflektiert die Tätigkeit des thüringischen Gauleiters der NSDAP als “Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz” (GBA). Das Amt des GBA wurde von Hitler im Zusammenhang mit der Neuorganisation der deutschen Kriegswirtschaft und der Einsetzung Albert Speers zum Minister für Bewaffnung und Munition mit seinem Erlass vom 21. März 1942 geschaffen.
Hier griff Hitler wie in anderen Fällen auch darauf zurück, einen Sonderbeauftragten zu benennen. Dabei umging er die bereits existierende Bürokratie, weil er sich davon eine radikalere Lösung des Problems versprach. Von Anfang an war die Politik des Arbeitskräfteeinsatzes auf schnelle Ergebnisse hin orientiert. Die menschenwürdige Behandlung der Arbeiter, ihre Gesundheit, die nachhaltige Schonung der menschlichen und technischen Ressourcen spielte eine untergeordnete oder gar keine Rolle.
Sauckels Aufgabe war die Mobilisierung von Arbeitskräften im Reich und im gesamten deutsch beherrschten Europa. Neben der Zwangsrekrutierung ausländischer Arbeitskräfte sollte er auch die Zwangsverpflichtung von Frauen zur Arbeit und die Rationalisierung der Arbeit sicherstellen. Dafür erhielt Fritz Sauckel von Hitler die Vollmacht, den Einsatz aller verfügbaren Arbeitskräfte, einschließlich der im Ausland angeworbenen Arbeiter sowie von Kriegsgefangenen zu kontrollieren und zu lenken. Bis zu diesem Zeitpunkt waren, typisch für die Polykratie des nationalsozialistischen Herrschaftssystems, eine Vielzahl von Instanzen und Organisationen, teilweise konkurrierend, für den Gesamtbereich Arbeitspolitik zuständig.
Fritz Sauckel, bis dahin eher in der zweiten Reihe der nationalsozialistischen Funktionsträger stehend, stieg mit der Übernahme der Funktion des GBA in den engsten, nur Hitler persönlich unterstellten, Kreis der NS-Hierarchie auf. Die übergreifende Bedeutung des GBA in der Arbeitspolitik führte zur Entwicklung eines neuen, zentralen Machtzentrums im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Von der Beschaffung einer möglichst hohen Anzahl zusätzlicher Arbeitskräfte hing die Rüstungspolitik Speers und die Leistungsfähigkeit der gesamten deutschen Kriegswirtschaft entscheidend ab.
Die private und politische Biografie Sauckels wiesen ihn in der Sicht Hitlers als einen geeigneten Kandidaten für das Amt des GBA aus. Sauckel, seit 1924 Gaugeschäftsführer und seit 1927 Gauleiter der NSDAP in Thüringen, verfügte über einen starken Rückhalt innerhalb der Partei. Als Reichsstatthalter in Thüringen und zeitweiliger Ministerpräsident des Landes Thüringen hatte er auch Erfahrungen in der Verwaltung. Darüber hinaus betätigte sich Sauckel als Stiftungsführer der Nationalsozialistischen Industriestiftung “Wilhelm Gustloff” im Bereich der Wirtschaft. Diese Bündelung von Kompetenzen in den Bereichen Partei, Verwaltung und Wirtschaft ließen Sauckel, der zudem über Organisationstalent und rhetorische Fähigkeiten verfügte, als ideale Besetzung erscheinen.
Die zentrale Dienststelle des GBA wurde in der Vertretung des Gaues in der Reichshauptstadt Berlin, im Thüringenhaus, eingerichtet. Wichtige Funktionen im fachlichen Arbeitsstab des GBA nahmen enge Vertraute Sauckels ein. So stammten allein 12 Mitarbeiter des Arbeitsstabes aus Thüringen. Beispielhaft hierfür waren der Beauftragte für Lohn und Akkord, Dr. Heinrich Wiesel, sowie der Beauftragte für die Landwirtschaft und Kriegsernährungswirtschaft, der thüringische Landesbauernführer Rudi Peuckert.
Sauckel gelang es, trotz Intrigen Speers und sich verschlechternder militärischer Rahmenbedingungen, den Ausländereinsatz erheblich zu mehren. Die Anzahl der in Deutschland beschäftigten ausländischen Zivilarbeitern und Kriegsgefangenen stieg von 4 Millionen im Mai 1942 auf 7,6 Millionen im August 1944. Diese Zunahme war nur durch rücksichtsloses Vorgehen der Anwerbungskommandos des GBA möglich. Mit Hilfe der SS wurden groß angelegte “Fangaktionen” durchgeführt. Systematisch brannte man ganze Dörfer, in denen den Zwangsaushebungen Widerstand in Form von Fluchtversuchen entgegengesetzt worden war, nieder.
Nach dem Sieg über Deutschland machten die Alliierten Fritz Sauckel vor dem internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg den Prozess. Das Gericht befand Sauckel für schuldig, für die Deportation von mehr als 5 Millionen Menschen zum Zweck der Zwangsarbeit, für die von Ihnen erlittenen Grausamkeiten und Leiden die Verantwortung getragen zu haben. Er wurde wegen Kriegsverbrechens und Verbrechens gegen die Humanität für schuldig befunden und am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.
KZ-Sklavenarbeiter
Ein besonderes Kapitel der Thematik Zwangsarbeit stellt der Arbeitseinsatz von Insassen der Konzentrationslager (KZ) dar. Die erste Einrichtung, die die Häftlingsarbeit nutzte, war das Lager selbst.
Auch in ihren Wirtschaftsunternehmen beutete die Schutzstaffel (SS) KZ-Häftlinge aus. Im April 1938 wurde die Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH (DEST) gegründet, die sich in den Folgejahren zu einem der bedeutendsten wirtschaftlichen Unternehmen der SS entwickelte. Eine der 14 Betriebsstätten der DEST war das Ziegel-, Kies- und Baustoffwerk in Berlstedt, in dem Häftlinge des KZ Buchenwald zur Arbeit gezwungen wurden. Hier leisteten z.B. im Monat August 1943 die Häftlinge insgesamt 46.200 Arbeitsstunden.
Ein weiteres Großunternehmen der SS war die im Mai 1939 gegründete Deutsche Ausrüstungswerke GmbH (DAW). Die DAW, die sich auf die Holz- und Eisenverarbeitung spezialisierte, errichtete im Sommer 1940 Werkstätten in Buchenwald. Im August 1943 leisteten die Häftlinge hier beispielsweise 43.082 Arbeitsstunden zur Reparatur von optischen Geräten, 28.823 Arbeitsstunden zum Umbau von Lastkraftwagen und 7.909 Arbeitsstunden in den Instandsetzungswerkstätten.
Neben dem Arbeitseinsatz im Lager und den SS-Unternehmen wurden die Häftlinge auch zur Arbeit in der Bauwirtschaft und der Rüstungsproduktion gezwungen. So zog die Bauverwaltung der SS KZ-Häftlinge für ihre Projekte zur Zwangsarbeit heran. Aber auch Privatbetriebe, wie die Gustloff-Werke in Weimar und die Papierfabrik Tannroda GmbH, ein Unternehmen des Zeiss-Stiftungskonzerns, liehen sich von der SS Häftlingsbaukommandos aus.
Viel größere Bedeutung erlangten die gigantischen Bauprojekte der Sonderstäbe
der SS und des Rüstungsministeriums in der letzten Kriegsphase. Mit der Arbeitskraft Zehntausender KZ-Insassen besaß die SS faktisch das Monopol über mobile Arbeitskraftreserven, die ohne Rücksicht eingesetzt werden konnten. Die SS verlieh nun die Arbeitskräfte bei den Bauprojekten nicht mehr an die Privatindustrie, sondern hielt die Exekutive in eigener Hand. Neben dem Bau der Anlagen war jetzt die SS erstmals in größerem Umfang auch in die Produktion eingebunden. Modellcharakter hatte hier das Bunkerwerk, welches unter dem Tarnnamen “Dora” im Stollensystem des Kohnsteins bei Nordhausen zur Produktion der Geheimwaffen V1 und V2 ausgebaut wurde. Zunächst als Außenkommando des KZ Buchenwald geführt, baute die SS ab August 1944 einen selbstständigen Lagerkomplex mit 32 Außenlagern und sieben Baubrigaden auf. Insgesamt rund 60.000 Häftlinge, von denen nur ein Drittel überlebte, wurden hier eingesetzt. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge waren mörderisch. So betrug die reine Arbeitszeit für die meisten Arbeitskommandos von Montag bis Samstag etwa 12 Stunden täglich. Abzüglich des Weges zur Arbeit, der Appelle und der Esseneinnahme blieben maximal fünfeinhalb Stunden für den Schlaf übrig. Als Tagesverpflegung gab es 1 kg Brot mit Sägespänen für 6 Häftlinge, eine Brühe aus Steckrüben und Blättern, 15 g Leberwurst und einige Gramm Margarine.
Die Kriterien der nationalsozialistischen Rassenideologie waren hier außer Kraft. Ein russischer Facharbeiter, der an der Montage der V2-Rakete arbeitete, hatte größere Überlebenschancen als ein gemäß dem NS-Rassenwahn “rassisch höher einzustufender” französischer Häftling in einem Baukommando.
Einer der wichtigsten Bereiche in dem KZ-Häftlinge Zwangsarbeit leisten mussten, war die Rüstungsindustrie. Prinzipiell ging hier die Initiative von den Privatfirmen aus, die nach dem Nachweis der Kriegswichtigkeit der Produktion und der Fluchtsicherheit des Werkes vom Wirtschaftsverwaltungshauptamt der SS genehmigt wurde. Von den Ende 1944 rund 480.000 arbeitsfähigen KZ-Insassen waren 230.00 in der Privatindustrie eingesetzt. Als “Verleihgebühr” zahlten die Unternehmen zunächst 3 bis 4 Mark, später 4 bis 6 Mark pro Tag. Ab dem 14. April 1944 wurden die Entgelte für Häftlinge aus den im Reichsgebiet liegenden Lagern auf 6 Mark für Fachkräfte, 4 Mark für Hilfskräfte und 3 Mark für Frauen einheitlich festgelegt. Das thüringische Unternehmen mit dem höchsten Anteil an beschäftigten KZ-Häftlingen in der Produktion war die Nationalsozialistische Industriestiftung “Wilhelm Gustloff”. So leisteten die Häftlinge allein im August 1943 nahezu 550.000 Arbeitsstunden in der Rüstungsproduktion der Werke der Industriestiftung. Das Werk Sömmerda der Rheinmetall-Borsig AG erhielt im September 1944 ein Außenlager des KZ Buchenwald. Bis zu 1.294 weibliche Häftlinge, vorwiegend Ungarinnen jüdischen Glaubens im Alter von 16 bis 60 Jahren, wurden zum Arbeitseinsatz bei Rheinmetall gezwungen. Den Bayerischen-Motoren-Werken (BMW) stellte die SS für die beiden Werke in Eisenach und Abteroda auch etwa 1.300 KZ-Häftlinge aus Buchenwald zur Verfügung.
Obwohl die Arbeits- und Lebensbedingungen der KZ-Häftlinge im Industrieeinsatz tendenziell noch an besten waren, standen die Arbeitssklaven der SS in der Hierarchie der Zwangsarbeiter am untersten Ende.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der institutionalisierte Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte gehört. Die volkswirtschaftlichen Effekte der Arbeit der Häftlinge standen in keinerlei Verhältnis zu den hiermit verbundenen tragischen Schicksalen. Mit dem Ziel kurzzeitiger Produktions- und Leistungssteigerungen wurde durch die SS bewusst der Tod der Arbeiter in Kauf genommen. Oft unterblieben selbst einfache Maßnahmen, die das Schicksal der Betroffenen erleichtert hätten.
Andre Beyermann