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Pflanzenschutz / Sachkunde
Alle Personen, die in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig im Pflanzenschutz sein. Das gleiche gilt für Personen, die zu gewerblichen Zwecken über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten und für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel Inverkehrbringen wollen. Der Nachweis über die Sachkunde im Pflanzenschutz kann über die Vorlage bestimmter Berufsabschlüsse oder durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung Pflanzenschutz erbracht werden. Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung – Pflanzenschutz werden im Landwirtschaftsamt Zeulenroda dreitägige Lehrgänge angeboten. Ein Lehrgang wird immer dann organisiert, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist. Nähere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Mitarbeitern für Pflanzenschutz.
Anmeldung zum Sachkunde-Lehrgang für Pflanzenschutzmittel- Anwender und/oder -Abgeber nach § 2 / § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Bitte benutzen Sie die Anmeldeformulare und schicken die ausgefüllten Vordrucke mit Unterschrift an die Postadresse oder per Fax.
Landwirtschaftsamt Zeulenroda
Postfach 1152
07931 Zeulenroda
Fax: 036628 /67299
Antrag auf Prüfung der Sachkunde für Pflanzenschutzmittel- Anwender und/oder -Abgeber nach § 2 / § 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Die Durchführung der Pflanzenschutz- Sachkundeprüfung ist kostenpflichtig und erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in der jeweils geltenden Fassung.