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Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen wurden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Es ist zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis erfolgen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.
| 06.08.2009 |