Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

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Anwendungen von PSM

Icon externer Link Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen wurden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Es ist zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen.

Icon externer Link Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis erfolgen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

 

Klarstellung zum Thüringer Wassergesetz

Wie bereits mitgeteilt wurde, gab es mit Wirkung vom 01.04.2009 eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes. Auf Grund verschiedener Nachfragen bei der Ausbringung von PSM in Gewässernähe möchten wir die derzeitige Rechtslage nochmals erläutern: Es gibt keinen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (5 bzw. 10 m) bei der Ausbringung von PSM. Es sind die laut Gebrauchsanleitung des PSM vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten. Bei PSM, für die laut Gebrauchsanleitung kein Mindestabstand notwendig ist, wird ein Sicherheitsabstand von 1 m zu Gewässern empfohlen. Der Eintrag von PSM in Gewässer ist durch sachgerechte Anwendung der Mittel grundsätzlich zu vermeiden. 
06.08.2009