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INVEKOS / VOK
Die Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen werden gem. VO (EG) Nr. 796 / 2004 so durchgeführt, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforderungen und Standards für die anderweitigen Verpflichtungen eingehalten wurden.
- Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen umfassen
- Flächen- und Nutzungsnachweise (Passfähigkeit, Ungereimtheiten)
- Parzellen (Referenzparzellen)
- Zahlungsansprüche und aktivierbare Flächen
- Belegdokumente, Verträge, Anbauerklärungen
- Flächen und Rinder (HIT)[*]
- Flächenvermessungen (GPS)[*]
- u. a. m.
- Die Gesamtzahl der jährlichen Vorortkontrollen erstreckt sich auf mindestens 5 % aller Antragsteller. Werden dabei bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt so werden entsprechende zusätzliche Vorortkontrollen durchgeführt.
- Die Auswahl der Vorort zu kontrollierenden Betriebe erfolgt durch die Zahlstelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar.