Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

INVEKOS / VOK

    Die Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen werden gem. VO (EG) Nr. 796 / 2004 so durchgeführt, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforderungen und Standards für die anderweitigen Verpflichtungen eingehalten wurden.
     
  • Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen umfassen
    • Flächen- und Nutzungsnachweise (Passfähigkeit, Ungereimtheiten)
    • Parzellen (Referenzparzellen)
    • Zahlungsansprüche und aktivierbare Flächen
    • Belegdokumente, Verträge, Anbauerklärungen
    • Flächen und Rinder (HIT)[*]
    • Flächenvermessungen (GPS)[*]
    • u. a. m.
 
  • Die Gesamtzahl der jährlichen Vorortkontrollen erstreckt sich auf mindestens 5 % aller Antragsteller. Werden dabei bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt so werden entsprechende zusätzliche Vorortkontrollen durchgeführt.
     
  • Die Auswahl der Vorort zu kontrollierenden Betriebe erfolgt durch die Zahlstelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar.