Inhalt
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen - Cross Compliance -
- Die Gewährung von Direktzahlungen ab dem Jahre 2005 ist auch die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft.
- Durch das Landwirtschaftsamt werden im Bereich Umwelt die:
· Vogelschutzrichtlinie
· FFH -Richtlinie
· Grundwasserrichtlinie
· Klärschlammrichtlinie
· Nitratrichtlinie
· Pflanzenschutzrichtlinie
· Grundanforderungen für Phosphat
· Direktzahlungen - Verpflichtungen - Verordnung
vorort im Betrieb des Antragstellers kontrolliert.
- Die Auswahl der durch das Landwirtschaftsamt zu kontrollierenden Betriebe nimmt die Zahlstelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar vor.
- Verstöße gegen Vorschriften der Umweltstandards werden protokollarisch notiert und als Sanktion in die Zentrale InVeKoS - Datenbank eingegeben. Dies führt zu finanziellen Abzügen bei den Direktzahlungen (Betriebsprämie) und Eler - Maßnahmen (KULAP, BENA), die der Zuwendungsempfänger in den Bescheiden mit Begründung mitgeteilt bekommt.
Informationsbroschüre 2007
Informationsbroschüre (Ergänzung) 2008
Informationsbroschüre (Ergänzung) 2009
Informationsbroschüre 2009
Informationsbroschüre 2010
Informationsbroschüre 2011