Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen - Cross Compliance -

  • Die Gewährung von Direktzahlungen ab dem Jahre 2005 ist auch die Einhaltung  von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft.
     
  • Durch das Landwirtschaftsamt werden im Bereich Umwelt die:      
·         Vogelschutzrichtlinie
·         FFH -Richtlinie
·         Grundwasserrichtlinie
·         Klärschlammrichtlinie
·         Nitratrichtlinie
·         Pflanzenschutzrichtlinie
·         Grundanforderungen für Phosphat
·         Direktzahlungen - Verpflichtungen - Verordnung
 
          vorort im Betrieb des Antragstellers kontrolliert.
 
  • Die Auswahl der durch das Landwirtschaftsamt zu kontrollierenden Betriebe nimmt  die Zahlstelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar vor.
     
  • Verstöße gegen Vorschriften der Umweltstandards werden protokollarisch notiert  und als Sanktion in die Zentrale InVeKoS - Datenbank eingegeben. Dies führt zu  finanziellen Abzügen bei den Direktzahlungen (Betriebsprämie) und Eler - Maßnahmen (KULAP, BENA), die der Zuwendungsempfänger in den Bescheiden mit  Begründung mitgeteilt bekommt.
       

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